Bußgeld Handy beim Fahren Rechtsanwalt Rosenheim

Wer am Steuer rechnet muss Bußgeld zahlen!

Taschenrechner am Steuer kostet Geldbuße wie Handy! Darf ich am Steuer einen elektronischen Taschenrechner verwenden? Nein: Ein elektronischer Taschenrechner unterfällt als „elektronisches Gerät, das der Information dient oder zu dienen bestimmt ist“, der bußgeldbewehrten Vorschrift des § 23 Abs. 1a Satz 1 StVO. Wer also am Steuer rechnet, dem droht ein Bußgeld! Der für Verkehrsstrafsachen…