„Obergauleiter der SA-Horden“ und „Kinder von Adolf Hitler“ muss keine Beleidigung sein
Bezeichnung als „Obergauleiter der SA-Horden“ und „Kinder von Adolf Hitler“ muss als „Gegenschlag“ auf einen verbalen Angriff keine Beleidigung sein Das Bundesverfassungsgericht betont in seiner Entscheidung vom 08.02.2017 über eine Verfassungsbeschwerde erneut den Stellenwert der Meinungsfreiheit in Zusammenhang mit einer „Schmähkritik“. Die falsche Einordnung einer Äußerung als „Schmähkritik“ verkürzt den grundrechtlichen Schutz der Meinungsfreiheit Wegen…