VerkehrsRECHTSNEWS - Dr. Herzog Rechtsanwälte

Fahrerflucht kann teuer zu stehen kommen

Fahrerflucht kann teuer zu stehen kommen Rosenheim (ACE) 17. Januar 2011 – Fahrerflucht oder Unfallflucht ist eine Verkehrsstraftat. Sie ist in § 142 des Straßengesetzbuches (StGB) aufgeführt. Das Delikt heißt dort „unerlaubtes Entfernen vom Unfall“. ACE-Verkehrsrechtsexperte Dr. jur. Marc Herzog erläutert den Sachverhalt: „Vom Gesetzt verlangt wird, dass der Schädiger sofort an der Unfallstelle stehen bleiben…

StrafRECHTNEWS - Dr. Herzog Rechtsanwälte

Trunkenheit im Verkehr: Beim Führen motorisierter Krankenfahrstühle absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,1 Promille

Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit liegt auch bei motorisierten Krankenfahrstühlen bei 1,1 0/00 Der Grenzwert für die absolute Fahruntüchtigkeit von Fahrern motorisierter Krankenfahrstühle (§ 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FeV), die nach dem Pflichtversicherungsgesetz zu versichern und mit einem Versicherungskennzeichen gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen…