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Polizeiliche Maßnahmen erfordern auch bei Versammlung konkrete Gefahr

Identitätsfeststellung im Rahmen einer Versammlung erfordert konkrete Gefahr für ein polizeiliches Schutzgut   Beschluss Bundesverfassungsgericht vom 24. Juli 2015 (1 BvR 2501/13) Fertigt die Polizei Filmaufnahmen von einer Versammlung an, ist sie nicht ohne Weiteres berechtigt, die Identität von Versammlungsteilnehmern festzustellen, die die Polizeikräfte ihrerseits filmen. Dies hat die 3. Kammer des Ersten Senats des…

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Identitätsfeststellung durch Polizei bei „Demonstrationsbeobachtern“

Polizei darf Personalien von „Demonstrationsbeobachter“ im Kreis der Teilnehmer einer aufgelösten Versammlung feststellen Beschluss VGH Baden-Württemberg v. 10.03.2015 – 1 S 1225/14 Wenn eine unfriedliche Versammlung rechtmäßig aufgelöst ist, darf die Polizei auch die Personalien von Personen im Kreis der Versammlungsteilnehmer feststellen, die sich – gekennzeichnet durch eine Weste mit Aufschrift – als „Demonstrationsbeobachter“ bezeichnen.…

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Bloße Übersichtsaufnahmen durch Polizei bei Versammlungen greifen in Versammlungsfreiheit ein

Urteil vom 5. Februar 2015, Aktenzeichen: 7 A 10683/14.OVG Für Übersichtsaufnahmen von Versammlungen gesetzliche Grundlage erforderlich Auch durch die Anfertigung von bloßen Übersichtsaufnahmen einer Versammlung durch die Polizei, die von einer Kamera auf einen Monitor bei der Einsatzleitung in Echtzeit übertragen und nicht aufgezeichnet und gespeichert werden, wird in die verfassungsrechtlich geschützte Versammlungsfreiheit eingegriffen, so…

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NPD-Versammlung in Trier am Holocaust-Gedenktag 2012 zu Unrecht untersagt

BVerwG 6 C 1.13 – Urteil vom 26. Februar 2014 Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 26.02.2014entschieden, dass die Stadt Trier zu Unrecht angeordnet hat, eine für den 27. Januar 2012 angemeldete Versammlung der NPD dürfe nicht an diesem Tag stattfinden. Die angemeldete Versammlung sollte unter dem Motto stehen „Von der Finanz- zur Eurokrise – zurück zur…

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Demonstrationsrecht: Stadt München verliert – Seitentransparente bei Demonstration am 13. April 2013 in München erlaubtSeitentransparente bei Demonstration am 13. April 2013 in München erlaubt

Bayer. Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 12. April 2013, Az. 10 CS 13.787 Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit Beschluss vom 12. April 2013 im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes einer Beschwerde stattgegeben, mit der sich der Veranstalter der für den 13. April 2013 im Stadtzentrum Münchens angezeigten Versammlung mit dem Thema „Gegen Naziterror, staatlichen und alltäglichen Rassismus,…