VersicherungsRECHTSNEWS - Dr. Herzog Rechtsanwälte

Bundesgerichtshof zur Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten in zertifizierten Altersvorsorgeverträgen: Veteilung auf die ersten 5 Jahre zulässig

Bundesgerichtshof entscheidet zur Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten in zertifizierten Altersvorsorgeverträgen Der für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine in zertifizierten Altersvorsorgeverträgen verwendete Klausel, nach der die Abschluss- und Vertriebskosten gleichmäßig auf die ersten fünf Laufzeitjahre verteilt werden, die Anleger nicht unangemessen benachteiligt. Der klagende Verbraucherschutzverband verlangt von der beklagten…