Bundesgerichtshof entscheidet zur Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten in zertifizierten Altersvorsorgeverträgen Der für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine in zertifizierten Altersvorsorgeverträgen verwendete Klausel, nach der die Abschluss- und Vertriebskosten gleichmäßig auf die ersten fünf Laufzeitjahre verteilt werden, die Anleger nicht unangemessen benachteiligt. Der klagende Verbraucherschutzverband verlangt von der beklagten…
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