Kein Luftbeförderungsvertrag mit „noch unbekannt“ Wer noch Unbekannt ist, kann kein Vertragspartner sein. Der noch Unbekannte hat auch keinen Anspruch auf Ausgleichszahlung! Der Bundesgerichtshof hat am 16.10.2012 klargestellt: Kein Luftbeförderungsvertrag mit „noch unbekannt“ Zugrunde lag folgender Fall: Der Kläger buchte am 7. September 2009 über das Internetportal der Beklagten Flüge von Dresden über Frankfurt am […]
