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Diese Juristen: Mit einem "noch Unbekannten" kann man keinen Vertrag schließen

Kein Luftbeförderungsvertrag mit „noch unbekannt“ Wer noch Unbekannt ist, kann kein Vertragspartner sein. Der noch Unbekannte hat auch keinen Anspruch auf Ausgleichszahlung! Der Bundesgerichtshof hat am 16.10.2012 klargestellt: Kein Luftbeförderungsvertrag mit „noch unbekannt“ Zugrunde lag folgender Fall: Der Kläger buchte am 7. September 2009 über das Internetportal der Beklagten Flüge von Dresden über Frankfurt am…