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Sportwettenvermittlung- kein Feststellungsinteresse bei erledigten Verwaltungsakten

Klagen bayerischer Sportwetten-Vermittler wegen erledigter Vermittlungsverbote unzulässig Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 16.05.2013 in neun bayerischen Revisionsverfahren zur Sportwettenvermittlung an private Wettanbieter entschieden, dass kein berechtigtes Interesse der Vermittler an der Feststellung der Rechtswidrigkeit bereits erledigter Vermittlungsverbote nach altem Recht besteht. Bei den Betroffenen liegt weder eine konkrete Wiederholungsgefahr noch ein Rehabilitierungsinteresse vor. Ein berechtigtes Feststellungsinteresse…