Urteil VG Augsburg v. 30.06.2016, Az. AU 2 K 15.457 Das Bayerische Verwaltungsgericht Augsburg hat mit am 30.06.2016 verkündetem Urteil festgestellt, dass das einer Rechtsreferendarin gegenüber ausgesprochene Verbot des Tragens eines muslimisch motivierten Kopftuchs bei Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten mit Außenwirkung nicht rechtmäßig war. Die Klägerin ist Rechtsreferendarin und leistete von Oktober 2014 bis Ende Mai […]
