WettbewerbsRECHTSNEWS - Dr. Herzog Rechtsanwälte

Werbeblocker „AdBlock Plus“ darf verwendet werden!

Bundesgerichtshof: Angebot des Werbeblockers AdBlock Plus ist nicht wettbewerbswidrig Der auch für Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat hat am 19.04.2018 entschieden, dass ein Werbeblocker zulässig ist. Das Angebot des Werbeblockerprogramms „AdBlock Plus“ ist nach Auffassung des BGH nicht wettbewerbswidrig, verstößt also nicht gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Sachverhalt Der u.a. für das Wettbewerbsrecht zuständige…