Abmahnung Taste - Recht Rosenheim Anwalt

Vermittler eines Internetzugangs haftet nicht

Seit Neufassung des § 8 Abs. 1 Satz 2 TMG keine Haftung der Vermittler eines Internetzugangs Seit dem 13. Oktober 2017 gilt eine Neufassung des § 8 Abs. 1 Satz 2 TMG. Danach kann der Vermittler eines Internetzugangs nicht wegen einer rechtswidrigen Handlung eines Nutzers auf Schadensersatz, Beseitigung oder Unterlassung einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen werden. Bundesgerichtshof…

WettbewerbsRECHTSNEWS - Dr. Herzog Rechtsanwälte

Keine Haftung des Anschlussinhabers bei Filesharing

Routerpasswort des Herstellers muss nicht geändert werden Keine Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat hat sich am 24.11.2016 im Zusammenhang mit der Haftung für Urheberrechtsverletzungen mit den Anforderungen an die Sicherung eines Internetanschlusses mit WLAN-Funktion befasst. Sachverhalt Die Klägerin ist Inhaberin von Verwertungsrechten an dem Film „The…