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Arbeitgeber muss Kosten einer rechtswidrigen Abschiebungshaft nicht tragen

Ein Arbeitgeber haftet bei der Beschäftigung von Ausländern ohne Arbeitserlaubnis zwar grundsätzlich für die Kosten ihrer Abschiebung ins Ausland. Die Kosten einer Abschiebungshaft hat er jedoch dann nicht zu tragen, wenn diese rechtswidrig war. Das hat der 10. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig heute entschieden. In dem vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall hatte der Betreiber einer…