Wer kennt dieses Schild?

Das Verkehrszeichen „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen“ (StVO VZ 277.1) dient seit Mitte Dezember 2022 vor allem dem Schutz der Radfahrern. Auf Strecken mit einer geringen Breite der Fahrbahn soll das Überholen von Radfahrern mit dem Kfz unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern auf der sichergestellt werden.