Abzocke bei „Die Besten meiner Stadt“?
Vorsicht bei einem Eintrag im Verzeichnis „Die Besten unserer Stadt“ und „Die Besten meiner Stadt!“
Kostenloser Eintrag in Verzeichnis „Die Besten meiner Stadt“?
Auf den Seiten „Die Besten unserer Stadt“ und „Die Besten meiner Stadt“ finden sich einzelne Branchen sortiert nach Städten. Es wird ein kostenfreier Eintrag angeboten. Schon hier gilt es vorsichtig zu sein. Schnell wird bei einem entsprechenden Klick aus einem vermeintlichen kostenlosen Eintrag ein kostenpflichtiger.
Kostenpflichtiger Vertrag folgt kostenlosem Eintrag
Dr. Herzog Rechtsanwälte testete einen Eintrag im Verzeichnis. Ein Eintrag zur Kanzlei befand sich komischerweise schon im Verzeichnis. Wie dieser dort eingepflegt wurde, konnte keiner in der Kanzlei mehr nachvollziehen…
Wir haben dann bei einem neuen Eintrag eines Anwaltes der Kanzlei peinlich genau darauf geachtet, dass keinerlei Kosten mit dem Eintrag bestätigt werden. Schon hier war Vorsicht geboten. Schnell kann bei einem falschen Klick ein kostenpflichtiger Eintrag werden.
Nach einiger Zeit kam dann ein Postbote mit einem Brief. Dieser wurde verschickt von einer „Sky Net AG“ Postfach 1214 aus 61102 Bad Vilbel. Hier sollte gegenüber dem Briefträger unter Vorlage des Personalausweises der Empfang des Briefes und ein Eintrag bei „Die Besten Unserer Stadt“ bestätigt werden. Aber: Unter der Anschrift war nun einen weiteren Brief. Die Annahme des Schreibens sollte mit Unterschrift als „Einschreiben“ im „PostIdent-Verfahren“ bestätigt werden. Über der Unterschriftenleiste wurde in kleinem Schriftgrad dann eine vertragliche Vereinbarung „untergejubelt“:
„Ich erhalte nach Unterzeichnung als Bestandteil von Die Besten Unserer Stadt während der Vertragslaufa:eit folgende Leistungen: Meine Webseite!Firma erscheint in einem weiteren Schwesterportal, erhält 10 Presseberichte in 20 OnlinePresseportalen, wird 8-mal für je 7 Tage im Newslaufband präsentiert und erhält 12 TV-Spot-Ausstrahlungen ä 10 Sekunden auf deutschen Fernsehsendern. Hierfür entsteht ab kommenden Monat ein Monatsbeitrag von 48 Euro brutto und die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten vor Ablauf der Laufzeit.“
Das Schreiben sieht so aus:
Nicht unterschreiben und Annahme verweigern!
Wer den Empfang durch Unterschrift bestätigt, soll also einen Vertrag über einen 24 Monate dauernden Vertrag zu jeweils 48 EUR / Monat, also über insgesamt 1152 EUR! Vertragsabschluss zu erreichen. Somit bewirkt bereits die Unterschrift die Annahme des zugrunde liegenden Vertrags. Das Schreiben sollte daher auf keinen Fall unterzeichnet werden! Unbedingt Annahme verweigern und zurücksenden lassen!
Eine besondere Art der „Abofalle“?
Wir kennen die „Abofallen“ üblicherweise auch bei vermeintlich kostenfreien Einträgen in diverse Verzeichnisse. Dass hier dann im Nachhinein versucht wird, durch das „PosIdent-Verfahren“ aus einem kostenfreien Eintrag einen kostenpflichtigen zu machen ist besonders dreist. Geschädigte sollten hier unverzüglich anwaltlichen Rat einholen!
Bei einer nochmaligen Durchsicht der Homepage von „DieBestenunsererStadt.de“ und „DieBestenmeinerStadt.de“ war dann kein Eintrag mehr möglich. Merkt sich das System vielleicht bewusst bereits getätigte Einträge, damit der Eintragungsprozess nicht mehr nachvollziehbar gemacht werden kann?
Ob ein derartiges Verhalten nicht möglcherweise auch den tatbestand des Betruges verwirklicht, wird zu klären sein! Ein „komischer Beigeschmack“ bleibt jedenfalls bei einem solchen Geschäftsgebaren!
Dr. Marc Herzog, Rechtsanwalr