ACE Auto Club Europa Ratgeber: Knöllchen-Post auch im Urlaub nie ungelesen liegen lassen
Rosenheim (ACE) 30. Dezember 2014 – Auch Neujahrsurlaub schützt nicht vor Strafe. Wer aufgrund eines geringfügigen Verkehrsverstoßes ein Knöllchen mit Verwarnungsgeld nach Hause geschickt bekommt, sollte sich beeilen. Denn die Zahlungsfrist dafür ist auf sieben Tage begrenzt und es ist nicht möglich Rechtsmittel gegen dieses Verwarnungsgeld einzulegen, warnt der Rosenheimer Verkehrsrechtsexperte des ACE Auto Club Europa, Rechtsanwalt Dr Marc Herzog.
Bleibt die Zahlung aus, kann es unangenehm werden, weil dann automatisch der „teurere“ Bußgeldbescheid folgt. Gegen den kann zwar Einspruch erhoben werden, allerdings muss das innerhalb der 2-Wochen-Frist erfolgen.
Rechtsanwalt Dr. Herzog macht darauf aufmerksam, dass sich der Empfänger nicht damit herausreden kann, er habe wegen Abwesenheit – etwa aufgrund eines Urlaubs – die Post mit dem darin befindlichen Strafzettel gar nicht in Empfang nehmen können. Entscheidend ist lediglich, ob die Post in den „Machtbereich“ des Empfängers gelangt ist, betont der ACE-Jurist. Wird die Frist verpasst, rät der Dr. Herzog, bei der Behörde vorzusprechen, um die Umstände zu erklären. Es liegt dann im Ermessen des Sachbearbeiters, ob eine verspätete Zahlung akzeptiert wird. Besser ist es allerdings, den Briefkasten direkt von einer Vertrauensperson leeren und wichtige Post öffnen zu lassen, empfiehlt der ACE-Anwalt.
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