ACE: Punktereform ist Konsequenz gegen Rasen und Drängler – aber kein juristisches Meisterwerk
Neues Punktesystem zum 1. Mai 2014
Rosenheim (ACE) 29. April 2013 – Der ACE Auto Club Europa sieht die zum 1. Mai 2014 in Kraft tretende Reform des Fahreignungsregisters nach wie vor kritisch und ist skeptisch, ob das neue System seine selbstgesteckten Ziele erreichen wird.
„Die ursprüngliche Zielsetzung war, doch gerade notorische Raser und Drängler zu disziplinieren und damit auch eine Verhaltensänderung zu erreichen. Allerdings können aufgrund der Tücken des neuen Systems auch Führerscheine ansonsten rechtstreuer Fahrer in Gefahr geraten.“ kommentiert Dr. Marc Herzog, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Vertrauensanwalt des ACE Kreisclub Rosenheim, den Umbau des Punktesystems.
Der ACE-Anwalt weist daraufhin, dass 8 Punkte und damit der Führerscheinentzug schnell erreicht sind. So gibt Telefonieren im Auto weiterhin einen Punkt. 21 km/h zu schnell gibt ebenfalls einen Punkt. Kleinere Verstöße können sich innerhalb zweieinhalb Jahren unversehens häufen, ohne dass man hierzu ein notorischer Verkehrssünder sein muss. „Wenn man Pech hat, ist auch mal ein 2-Punkte-Verstoß dabei, mit dem man dann fünf Jahre leben muss“, warnt Dr. Marc Herzog.
„Wenn die Verschärfung der Punktevergabe dazu führt, dass weniger Verkehrsverstöße begangen werden und die Verkehrswelt damit sicherer wird, so ist dies zu begrüßen. Ein umfassender Umbau eines Systems muss aber begleitet werden, um sicher zu stellen, dass das Ziel tatsächlich erreicht wird.“, so der Verkehrsanwalt.
Andere Ziele wie die Transparenz und die Einfachheit, die für die Akzeptanz eines Gesetzes, mit dem viele Menschen zu tun haben, von hoher Bedeutung sind, sieht der ACE-Rechtsanwalt allerdings klar verfehlt. So sei aus dem ursprünglichen Entwurf wenig übrig geblieben und es ist nach wie vor nicht möglich, in Flensburg eine Auskunft über den tatsächlichen Punktestand zu erhalten, kritisiert der Rechtsanwalt. Auch das Verfahren der „Ampel“ bei den verschiedenen Punktestufen funktioniert nach einigen Änderungen der Ursprungsidee in der rechtstechnischen Praxis nicht so einfach wie geplant und kann so eher verwirren als dem Autofahrer Orientierung bieten.
Anwalt Dr. Herzog weist darauf hin, dass der ACE Auto Club Europa den neue Bußgeldkatalog auch als E-Paper zum Download anbietet.