Fehler bei Geschwindigkeitsmessung auf der Autobahn A8!
Achtung: Viele Falschmessungen und ungerechtfertigte Fahrverbote am 06.02.2014 in A8, Fahrtrichtung München, Höhe Bad Feilnbach
Angeblich wurden bei einer Geschwindigkeitsmessung der Polizei im Landkreis Rosenheim auf der Autobahn A8, Ost, Fahrtrichtung München, Abschnitt 1060 in Bad Feilnbach, alleine am 06.02.2014 über 300 Fahrverbote von der Bußgeldbehörde verhängt. Gemessen wurde Richtung München auf der Höhe eines Parkplatzes nach der Anschlussstelle Bad Aibling. Auf der Autobahn war vor der Messung wegen einer LKW-Kontrolle die zulässige Höchstgeschwindigkeit vorübergehend auf 60 km/h beschränkt war. Viele Autofahrer tappten in die Falle und erhielten einen ähnlichen Bußgeldbescheid:
Von der Bußgeldbehörde sollen angeblich nur an diesem Tag über 300 Fahrverbote verhängt worden sein. Viele Autofahrer haben den Bußgeldbescheid akzeptiert. Einige jedoch glücklicherweise nicht. Diese haben Einspruch eingelegt. In einem Fall wurde auch von Dr. Herzog Rechtsanwälte gegen einen Bußgeldbescheid mit 440 EUR Geldbuße und 2 Monaten Fahrverbot Einspruch eingelegt. Das Verfahren wurde vom Polizeiverwaltungsamt in Viechtach in Folge eingestellt.
Wie aus der Akte bekannt geworden ist, wurden möglicherweise trotz ersichtlicher Fehlmessungen zahlreiche Bußgeldbescheide an die Betroffenen verschickt. Laut Rechtsanwalt Dr. Herzog, Dr. Herzog Rechtsanwälte Rosenheim (www.drherzog.de) wurde in einer polizeinternen E-Mail wird zu der Messung mitgeteilt:
„Hallo Kolleginnen und Kollegen,
bei der Messung vom 06.02.2014 in Bad Feiinbach, Listen-ID 14-1798-010615, wurden mehrere Vorgänge
ausgewertet, bei denen eine
Verwertung und Ahndung nicht erlaubt ist.
Diese Vorgänge sind auf der anhängenden Liste aufgeführt, dazu der jeweilige Verfahrensstand.
– Vorgänge mit „Rechtskraft am…“ sind bezahlt, bei einem Vorgang läuft offensichtlich auch der Fahrverbotsvollzug.
Dieser Vorgang wurde rot markiert.
– Vorgänge mit „BB-Erlaß am…“ sind offensichtlich noch nicht rechtskraftig
– ein Vorgang befindet sich noch im Pool, dieser ist blau markiert
– ein Vorgang ist bezahlt, das Rechtskraftsdatum ist jedoch in der Zukunft am 08.04., dieser Vorgang ist grün
markiert
-einige Vorgänge sind im Einspruchsverfahren, jedoch nocht nicht bei uns angekommen. Hier wurde jeweils ein
Hinweis angebracht, diese
Vorgänge werden nach Posteinlauf wieder zurück an die ZBS gesandt.
– 4 Einspruchsvorgänge konnten vor Weitergabe an die StA hier abgefangen werden, diese werden auch an die ZBS
zurück gesandt.
– 3 Einsprüche wurden bereits an die StATraunstein abgegeben und werden von hier aus zurück gefordert.
Es wird gebeten, jeweils in eigener Zuständigkeit über den weiteren Verlaufdes Verfahrens zu entscheiden.
Für weitere Rückfragen stehe ich gerne bereit, Tel.-Nst.: XXX.
Viele Grüße aus Straubing und ein schönes Wochenende“
Wie kann so etwas sein? Warum wurde hier nicht schon bei einer auswertbaren Fehlmessung das Verfahren eingestellt? Laut Rechtsanwalt Dr. Herzog zitiert das Polizeiverwaltungsamt intern eine Liste mit alleine ca. 50 ersichtlichen Falschmessungen. Dort waren auch zahlreiche Fälle enthalten, in denen die Fahrer den „falschen Bußgeldbescheid“ akzeptiert hatten. „Ich halte es für rechtsstaatlich bedenklich, dass möglicherweise erst einmal mit einem Bußgeldbescheid versucht wurde, eine an sich offensichtliche Falscherfassung zu ahnden. Nur bei demjenigen, der Einspruch einlegt, wird dann das Verfahren eingestellt“, kritisiert der Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Herzog. „Es erweist sich wieder als richtig, dass gerade bei einem verhängten Fahrverbot der Gang zum Rechtsanwalt sich lohnt! Viele Autofahrer, die nichts gegen den Bußgeldbescheid unternommen haben verbüßen nun vielleicht zu Unrecht ein Fahrverbot und zahlen eine hohe Geldbuße!“ erläutert der Anwalt.
Update 15.05.2014:
Angeblich soll die Polizei nun auch in einer Pressemeldung Fehler und eine Falschmessung zugegeben haben.
Hier der Link zur Berichterstattung auf www.rosenheim24.de: Link zum Pressebericht
Nun die Pressemitteilung des PP Oberbayern Süd vom 15.05.2014:
„15.05.2014, PP Oberbayern Süd
Auswertungsfehler der Polizei nach Geschwindigkeitsmessung auf A8
Polizeiverwaltungsamt veranlasst Aufhebung der fehlerhaften Bußgeldbescheide
BAD FEILNBACH / RAUBLING, LKR. ROSENHEIM. Wie mit Pressemeldung der Verkehrspolizeiinspektion Rosenheim mitgeteilt, wurden bei einer Geschwindigkeitsmessung am 6. Februar 2014 auf der Autobahn Salzburg-München zahlreiche Fahrzeugführer wegen überhöhter Geschwindigkeit beanstandet. Bedauerlicherweise kam es bei der Bearbeitung der Radarfotos zu einem Auswertefehler. 119 Anzeigen wurden zur Verfolgung an die Bußgeldbehörde gegeben; diese hätten ausgesondert werden müssen. Inzwischen konnte die Aufhebung der fehlerhaften Bußgeldbescheide veranlasst werden.
Das Polizeipräsidium Oberbayern Süd bedauert, dass nach der Geschwindigkeitskontrolle am 6. Februar Bußgeldverfahren gegen 119 Fahrzeugführer eingeleitet worden waren, obwohl von deren Verfolgung hätte abgesehen werden müssen.
Weil am Kontrolltag auf der BAB A8 am Parkplatz „Im Moos“ eine größere Lkw-Kontrolle angesetzt war, wurde zum Schutz des nachfolgenden Verkehrs und der kontrollierenden Polizeibeamten zeitgleich eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. Durch einen sogenannten „Geschwindigkeitstrichter“ war dabei die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn an dieser Stelle auf 60 km/h beschränkt. Im Zeitraum von 3 1/2 Stunden wurden 991 Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit von mehr als 93 km/h festgestellt. Davon wurden nach Auswertung der Aufnahmen 637 Fahrzeugführer zur Anzeige gebracht.
Im Anschluss an die Messung werden die digitalisierten Bilder durch speziell geschulte Beschäftigte auf ihre Auswertbarkeit hin geprüft. Neben einer schlechten Bildqualität oder der Nichterkennbarkeit des Fahrers, kann auch die Mehrfacherfassung von Fahrzeugen auf einem Bild eine Aussonderung begründen. Auf Grund der besonderen Umstände bei dieser Messung kam es zu einer Fehlinterpretation, so dass fälschlicherweise 119 Vorgänge in das Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren überführt wurden.
Nachdem beim Polizeiverwaltungsamt (PVA) im Rahmen der internen Qualitätskontrolle dieser Auswertefehler festgestellt werden konnte, wurden alle 637 Fälle überprüft und die Korrektur der fehlerhaften Verfahren eingeleitet. Vereinzelt waren Bußgelder bereits bezahlt, beziehungsweise Fahrverbote angetreten worden. In diesen Fällen wurde ebenfalls eine Bereinigung in die Wege geleitet.
Ein derartiger Fehler ist sehr bedauerlich. Die betroffenen Behörden haben den Fall zum Anlass genommen, um die internen Arbeitsabläufe zu überprüfen und die bestehende Qualitätssicherung weiter zu verbessern. “
Hier der Beitrag von Pro7 – Galileo vom 15.07.14: