Waren fast alle ProVida-Messungen der Bayerischen Polizei fehlerhaft?
Nach einer Pressemeldung der Bayerischen Polizei sollen „bei einzelnen für die Geschwindigkeits- und Abstandsmessung eingesetzten Video-Fahrzeugen (ProVida)“ die Kabelkomponenten nicht dem Originalzustand entsprochen haben. Angeblich wurden auch Fernbedienungen festgestellt, die nicht mit den originalen Kabeln des Herstellers versehen waren.
Wurden Kabel an Messfahrzeugen selbst umgebaut?
Wurden hier möglicherweise von der Bayerischen Polizei „eigenmächtig“ Umbauten an Kabeln vorgenommen? Hier ist zu vermuten, dass möglicherweise einzelne Kabel an einzelnen Fahrzeugen nachträglich ausgetauscht bzw. verändert wurden. Nach Angaben der Polizei sollen nun die ProVida-Fahrzeuge nachgerüstet worden sein. Angeblich sollen auch hierzu ergangene Bußgeldbescheid „zurückgenommen“ worden sein.
Die auf der Homepage des Bayerischen Polizeiverwaltungsamtes der Bayerischen Polizei (unter http://www.polizei.bayern.de/verwaltungsamt/news/presse/aktuell/index.html/229902) noch am 20.11.2015 ersichtliche Pressemitteilung lautete:
„Bayerische Polizei rüstet ProVida-Fahrzeuge nach
Die Bayer. Polizei hat festgestellt, dass bei einzelnen für die Geschwindigkeits- und Abstandsmessung eingesetzten Video-Fahrzeugen (ProVida) Kabelkomponenten nicht dem Originalzustand entsprachen. Beispielsweise war die Fernbedienung nicht mit einem Originalkabel angeschlossen worden.
Eine Beeinträchtigung der Messgenauigkeit und Messrichtigkeit lag nicht vor, da die Fahrzeuge amtlich durch die Eichbehörden gesondert geeicht waren.
Unabhängig davon wurde der Einsatz der Messfahrzeuge gestoppt und im Zeitraum von Mitte bis Ende September sämtliche ProVida-Fahrzeuge überprüft.
Hintergrund für diese Entscheidung war die Tatsache, dass die Zulassung durch die Physikalisch Technische Bundesanstalt (PTB) von Originalteilen ausgeht. Somit liegt formal auch bei einem Austausch des Originalteils durch ein gleichwertiges Kabel kein sogenanntes standardisiertes Messverfahren mehr vor.
Das Vorliegen eines standardisierten Messverfahrens ist jedoch bei einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid und dem damit verbunden Gerichtsverfahren von grundlegender Bedeutung. Bei Einhaltung der Bauvorschriften der PTB können die Gerichte ohne weitergehende Prüfung von ordnungsgemäßen Messungen ausgehen.
Anderenfalls können zeitaufwändige und kostenintensive Einzelgutachten erforderlich werden.
Um eine erhebliche Belastung der Justiz und der Verkehrsteilnehmer, die bei einer Verurteilung letztlich die Kosten des Einzelgutachtens zu tragen hätten, zu vermeiden, werden daher 450 noch nicht rechtskräftig abgeschlossene Ordnungswidrigkeitenverfahren beendet beziehungsweise von den Justizbehörden zurück gerufen.
Eine Wiederinbetriebnahme der einzelnen Video-Fahrzeuge erfolgt erst nach Sicherstellung der Übereinstimmung mit den PTB-Vorgaben. Rechtskräftig abgeschlossene Bußgeldverfahrens sind von der Maßnahme nicht betroffen.“
Was aus den bereits rechtskräftigen Bußgeldbescheiden geworden ist, wurde nicht bekannt gegeben. Aber auch hier zeigt sich wieder, dass es immer sinnvoll ist, einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht bei einem Bußgeldvorwurf zu kontaktieren und gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen zu lassen.
Unsere auch auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwälte und ein Fachanwalt für Verkehrsrecht helfen Ihnen bundesweit!