Kaufrecht PKW: keine Beschaffenheitsverinbarung bei bloßer Kilometerangabe des Vorbesitzers
Der Bundesgerichtshof hat nochmals in Zusammenhang mit dem Verkauf eines Gebrauchtwagens die Maßstäbe für die Beurteilung, ob eine Beschaffenheitsvereinbarung vorliegt klargestellt. Aus einer Angabe des Pkw-Verkäufers, wonach Unfallschäden laut Vorbesitzer nicht vorliegen, ergibt sich keine Beschaffenheitsvereinbarung. Es handelt sich hierbei lediglich um eine Wissenserklärung beziehungsweise Wissensmitteilung, mit der der Verkäufer die Angabe des Vorbesitzers wiedergibt.…