Autobahn A 94: Beschwerden gegen Autobahnbau vom Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat über drei Beschwerden entschieden, die sich auf den Neubau der Autobahn A 94 im Abschnitt Pastetten-Dorfen bezogen.
Gegen das Autobahnprojekt hatten mehrere Grundstückseigentümer sowie ein anerkannter Naturschutzverband geklagt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Klagen abgewiesen. Die Beschwerden der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision wurden nunmehr vom Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen. Damit sind die Urteile des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs rechtskräftig geworden.
BVerwG 9 B 40.11, 44.11, 46.11 – Beschlüsse vom 9. Dezember 2011