Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Professionelle Beratung im gewerblichen Rechtsschutz bedarf umfassender Rechtskenntnis und Erfahrung. Sofern Sie im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes nach Rat und spezieller Unterstützung suchen, sollten Sie sich deshalb vertrauensvoll an den Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz wenden.
Besondere Kenntnisse
Der Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz verfügt gem. § 14 h) Fachanwaltsordnung (FAO) über eine zusätzliche Qualifikation im Fachgebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Für das Fachgebiet gewerblicher Rechtsschutz sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1. Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- und Sortenschutzrecht,
2. Recht der Marken und sonstigen Kennzeichen,
3. Recht gegen den unlauteren Wettbewerb,
4. Recht der europäischen Patente, Marken und Geschmacksmuster sowie des europäischen Sortenschutzrechts,
5. Urheberrechtliche Bezüge des gewerblichen Rechtsschutzes und
6. Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts.
Eine ordnungsgemäße und effektive Vertretung des Rechtssuchenden wird durch diese Spezialisierung ebenso gewährleistet, wie eine umfassende Beratung und vielfältige Unterstützung im gesamten Bereich des Verkehrsrechts.
Die besondere Qualifikation muss der Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz vor einer für ihn örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer nachgewiesen haben, die dem Rechtsanwalt die Fachanwaltsbezeichnung verleiht.
Besondere Erfahrung
Für eine Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung müssen die Voraussetzungen der §§ 2 und 3 FAO vorliegen. Das heißt, der Rechtsanwalt muss über besondere theoretische Kenntnisse sowie über besondere praktische Erfahrung verfügen. So wird von dem Anwalt für das Fachgebiet gewerblicher Rechtsschutz nach der Fachanwaltsverordnung der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse verlangt auf den Fachgebieten
1. Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- und Sortenschutzrecht,
2. Recht der Marken und sonstigen Kennzeichen,
3. Recht gegen den unlauteren Wettbewerb,
4. Recht der europäischen Patente, Marken und Geschmacksmuster sowie des europäischen Sortenschutzrechts,
5. Urheberrechtliche Bezüge des gewerblichen Rechtsschutzes und
6. Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts.
Besondere praktische Erfahrung
Darüber hinaus muss eine dreijährige ununterbrochene Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt vorgewiesen werden können
Diese besonderen theoretischen Kenntnisse erwirbt der Rechtsanwalt im Rahmen eines Fachanwaltslehrganges, den der Anwalt mit drei bestandenen Klausuren absolvieren muss.
Auch muss der Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz besondere praktische Fähigkeiten nachweisen durch mindestens 80 Fälle aus mindestens drei verschiedenen Bereichen des § 14h Nr. 1 bis 5. Höchstens fünf Fälle dürfen Schutzrechtsanmeldungen sein, wobei eine Sammelanmeldung als eine Anmeldung zählt. Mindestens 30 Fälle müssen rechtsförmliche, davon mindestens 15 gerichtliche Verfahren sein.
Nach dem Erhalt der Fachanwaltsbezeichnung wird von einem Fachanwalt die jährliche Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung seines Fachgebietes gemäß § 15 FAO verlangt. Von dieser Fortbildung ist die Rechtsanwaltskammer unaufgefordert zu benachrichtigen.
Hier können Sie die Fachanwaltsordnung einsehen und downloaden.