Bei Feststellung von Provokationshandlungen durch Tatopfer muss auch bei Körperverletzungsdelikten ein minder schwerer Fall geprüft werden (BGH)
Wird im Rahmen einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung festgestellt, dass von dem späteren Tatopfer erhebliche Provokationen ausgegangen sind, muss das Tatgericht sich mit den Voraussetzungen des Provokationstatbestandes als Grundlage für einen minder schweren Fall auseinandersetzen. Wird zudem eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit wegen Alkoholkonsums festgestellt, kann insoweit eine doppelte Strafrahmenverschiebung in Betracht kommen.
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten.Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung.Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.Es besteht keine Verpflichtung, der Verarbeitung Ihrer Daten zuzustimmen, um dieses Angebot nutzen zu können.Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.Bitte beachten Sie, dass aufgrund individueller Einstellungen möglicherweise nicht alle Funktionen der Website zur Verfügung stehen.Einige Services verarbeiten personenbezogene Daten in den USA (ggf. auch Google-Fonts u.a.). Mit Ihrer Einwilligung zur Nutzung dieser Services stimmen Sie auch der Verarbeitung Ihrer Daten in den USA gemäß Art. 49 (1) lit. a DSGVO zu. Das EuGH stuft die USA als Land mit unzureichendem Datenschutz nach EU-Standards ein. So besteht etwa das Risiko, dass US-Behörden personenbezogene Daten in Überwachungsprogrammen verarbeiten, ohne bestehende Klagemöglichkeit für Europäer.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten.Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung.Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.Es besteht keine Verpflichtung, der Verarbeitung Ihrer Daten zuzustimmen, um dieses Angebot nutzen zu können.Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.Bitte beachten Sie, dass aufgrund individueller Einstellungen möglicherweise nicht alle Funktionen der Website zur Verfügung stehen.Einige Services verarbeiten personenbezogene Daten in den USA (ggf. auch Google-Fonts u.a.). Mit Ihrer Einwilligung zur Nutzung dieser Services stimmen Sie auch der Verarbeitung Ihrer Daten in den USA gemäß Art. 49 (1) lit. a DSGVO zu. Das EuGH stuft die USA als Land mit unzureichendem Datenschutz nach EU-Standards ein. So besteht etwa das Risiko, dass US-Behörden personenbezogene Daten in Überwachungsprogrammen verarbeiten, ohne bestehende Klagemöglichkeit für Europäer.Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.