BGH: Instandsetzung des Unfallfahrzeugs wirtschaftlich unvernünftig bei mehr als 30 % über dem Wiederbeschaffungswert liegenden Reparaturkosten Die Instandsetzung eines beschädigten Fahrzeugs ist in aller Regel wirtschaftlich unvernünftig, wenn die (voraussichtlichen) Kosten der Reparatur mehr als 30 % über dem Wiederbeschaffungswert liegen. In einem solchen Fall, in dem das Kraftfahrzeug nicht mehr reparaturwürdig ist, kann der Geschädigte vom Schädiger grundsätzlich nur die Wiederbeschaffungskosten verlangen. Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn der Geschädigte nachweist, dass es ihm trotz der vom Sachverständigen veranschlagten Reparaturkosten über der 130 %-Grenze gelungen ist, eine fachgerechte Reparatur durchzuführen, deren Kosten die Grenze nicht übersteigen. Eine nicht näher erläuterte Rabattgewährung, derzufolge der Rechnungsendbetrag knapp unter der 130 %-Grenze liegt, reicht für den Nachweis der Wirtschaftlichkeit der erfolgten Instandsetzung aber allein nicht aus. BGH, Urteil vom 08.02.2011 – VI ZR 79/10

Autor: Rechtsanwalt Dr. jur. Marc Herzog
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