Ein Urteil für Nichtraucher:
AG Erfurt: Absichtlich ins Gesicht geblasener Rauch ist Körperverletzung
Wer jemandem absichtlich Zigarettenrauch ins Gesicht bläst und sich aggressiv verhält, begeht nach einem Urteil des Amtsgerichts Erfurt vom 18.09.2013 Körperverletzung. Das Gericht sprach eine 25-Jährige frei, die einem Raucher ein Glas an den Kopf geworfen hatte, nachdem dieser ihr absichtlich Rauch ins Gesicht geblasen hatte. Das Gericht wertete den Glaswurf als Notwehr.
Glaswurf durch provozierendes Verhalten des Mannes gerechtfertigt
Die Studentin hatte den 30 Jahre alten Mann mehrfach auf das Rauchverbot in einer Erfurter Diskothek hingewiesen. Als sie kurz darauf auf die Tanzfläche ging, habe sich der Mann erneut eine Zigarette angesteckt, sei aggressiv auf sie zugekommen, habe ihr den Rauch direkt ins Gesicht geblasen und provozierend gefragt, was sie denn nun machen wolle. Ihren anschließenden Glaswurf wertete das Gericht als gerechtfertigte Notwehr gegen eine Körperverletzung.