Bereits ein einmaliger Konsum einer Kräutermischung mit «harter Droge» rechtfertigt Entzug der Fahrerlaubnis
„Entscheidung des VG Trier in einem Eilverfahren
Fahrerlaubnis wegen Aufnahme synthetischer Cannabinoide entzogen
Der Antragsteller des Verfahrens geriet mit seinem Fahrzeug im Mai 2014 in eine Polizeikontrolle. Da er sich auffällig verhielt, wurde er zur Polizeidienststelle mitgenommen und eine Blutprobe genommen. Diese ergab die Aufnahme verschiedener synthetischer Cannabinoide, unter anderem JWH-210, das in etwa die 90-fache pharmakologische Potenz des Cannabiswirkstoffs THC hat. Wegen der Wirkstoffintensität und dem damit einhergehenden erheblichen Gefährdungspotenzial ist dieses Cannabinoid seit 2012 in der Anlage zum Betäubungsmittelgesetz erfasst. Obwohl in der Blutprobe des Antragstellers nur eine geringe Menge dieses Stoffes nachgewiesen werden konnte, entzog die zuständige Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Bernkastel-Wittlich die Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung.
Einnahme harter Drogen schließt Fahreignung regelmäßig aus
Der hiergegen gerichtete Eilantrag des Betroffenen hatte keinen Erfolg. Die einschlägigen Vorschriften der Fahrerlaubnisverordnung sähen vor, dass schon die einmalige Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des BtMG (sogenannte harte Drogen) – unabhängig von der Höhe der nachgewiesenen Betäubungsmittelkonzentration sowie unabhängig von einer Straßenverkehrsteilnahme im berauschten Zustand – regelmäßig die Fahreignung ausschließe, so das VG. An diese normative Wertung sei das Gericht gebunden. Hintergrund der gesetzlichen Regelung sei, dass die im Betäubungsmittelgesetz genannten Stoffe wegen ihrer Toxizität gefährlich und schlecht kontrollierbar seien. Ferner bestehe eine erhebliche Gefahr für problematische Konsummuster mit Verlust der Verhaltenskontrolle.
Risiko für Straßenverkehr bei synthetischen Drogen höher als bei THC
Bei synthetischen Drogen wisse der Konsument zudem regelmäßig nicht, welche Substanzen er überhaupt in welcher Zusammensetzung und in welcher Konzentration einnehme. Wegen der typischen Verstrickung in eine Szene entwickelten sich oft Konsummuster, die eine strikte Trennung von Konsum und dem Führen von Kraftfahrzeugen von vorneherein unmöglich machten. Aufgrund des stark erhöhten Risikopotenzials verbiete sich eine Gleichbehandlung derartiger Drogen mit THC. Von solchen Stoffen gehe ein signifikant höheres Risiko für den Straßenverkehr aus, was regelmäßig die Entziehung der Fahrerlaubnis erforderlich mache.“