Nach einer Mitteilung des DeutschenAnwaltVereins vom 06.10.2011 hat der Deutsche Bundestag am 29. September 2011 ein Gesetz über den „Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren“ beschlossen.
Dauert ein Prozess zu lange, so soll der Betroffene eine Entschädigung erhalten. In einem ersten Schritt muss der Betroffene eine seiner Auffassung nach bestehende Verzögerung
rügen. Bereits davon verspricht sich der Gesetzgeber eine beschleunigende Wirkung. Verzögert sich das Verfahren trotz Rüge weiter, so kann der Betroffene in einem zweiten Schritt eine Entschädigungsklage erheben. Für erlittene immaterielle Schäden wird er mit 120 Euro monatlich entschädigt. Auch eine Entschädigung für materielle Nachteile ist unter bestimmten Voraussetzungen vorgesehen.
Schon im Vorfeld der DeutscheAnwaltVerein (DAV), der seit vielen Jahren Maßnahmen
zur Beschleunigung von Verfahren anmahnt, gefordert, die zügige Arbeit der Gerichte durch eine ausreichende personelle und sachliche Ausstattung zu stärken und dies als das Mittel der ersten Wahl bezeichnet. Der DAV hatte sich schon 2003 dafür ausgesprochen, einen Amtshaftungsanspruch in verschuldensunabhängiger Form zu gewähren, gleichzeitig aber auch den Gedanken, über eine Entschädigungsregelung auf präventive Wirkung zu setzen, geäußert.
Diesen Gedanken hat der Gesetzgeber aufgegriffen. Vor dem Hintergrund, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das Fehlen eines Rechtsschutzes bei
überlangen Verfahren in Deutschland seit langem beanstandet, ist es jedoch zu
begrüßen, dass die zehnjährige – und damit als überlang zu bezeichnende – Diskussion überhaupt zu einem Ergebnis geführt hat. Es wird zu überprüfen sein, ob und wie sich das jetzt beschlossene Gesetz, dem der Bundesrat noch zustimmen muss, bewährt.