EU-Führerschein
Übersicht über alte bzw. neue Fahrerlaubnisklassen
Neuer Führerschein im Scheckkartenformat
Schon zum 01. 01.1999 wurde in Deutschland ein neuer Führerschein im Scheckkartenformat eingeführt. Damit wurden die früheren nationalen Klassen durch die einheitlichen europäischen Fahrerlaubnisklassen A bis E ersetzt. Die Fahrerlaubnis kann in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in den EWR-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein grundsätzlich ohne Umtausch genutzt werden. Damit entfällt die frühere Pflicht zum Umtausch des Führerscheins bei Wohnsitzwechsel von einem Mitgliedstaat in einen anderen.
Beschränkung der Gültigkeit des Führerscheins
Seit 19.01.2013 wird die nächste Generation der Kartenführerscheine ausgegeben. Diese Führerscheine sind in der Gültigkeit als Dokument auf 15 Jahre befristet. Die Verlängerung erfolgt bei Pkw- und Motorradfahrern weiterhin ohne Gesundheitsuntersuchung oder sonstige Prüfungen.
Änderungen der Fahrerlaubnisklassen
Die Änderungen bei den Fahrerlaubnisklassen sind nachfolgenden Übersichten zu entnehmen.
Nach altem Recht ausgestellte Führerscheine bleiben grundsätzlich bis zum Januar 2033 gültig.
Fahrerlaubnisklassen ab 19.01.2013 – EU-weit gültig
Klasse (eingeschlossene Klassen) |
Fahrzeugart | weitere Bedingungen | Mindestalter* |
---|---|---|---|
A (AM, A 1, A2) |
Krafträder |
|
20 |
A 2 (AM, A1) |
Krafträder |
|
18 |
A 1 (AM) |
Krafträder |
|
16 |
AM | Krafträder |
|
16 |
B (AM, L) |
Pkw | vierrädrige Kfz bis 3.500 kg, zur Beförderung von bis zu 8 Personen (+ Fahrer)
|
18 (17) |
C (C 1) |
Lkw | mehr als 3.500 kg, zur Beförderung von bis zu 8 Personen (+ Fahrer) + Anhänger bis 750 kg, Vorbesitz Klasse B
|
21 (18) |
C 1 | Lkw | bis 7.500 kg, zur Beförderung von bis zu 8 Personen (+ Fahrer) + Anhänger bis 750 kg, Vorbesitz Klasse B
|
18 |
D (D 1) |
Busse | zur Beförderung von mehr als 8 Personen (+ Fahrer) +Anhänger bis 750 kg, Vorbesitz Klasse B
|
24 (23, 21, 20, 18) |
D 1 | Busse | zur Beförderung von 9 bis 16 Personen (+ Fahrer) + Anhänger bis 750 kg, Länge bis 8 m, Vorbesitz Klasse B
|
21 (18) |
E | Anhänger | Kfz mit Anhängern über 750 kg (Ausnahmen s. o. Klasse B) Daraus ergeben sich die Klassen BE, CE, C1E, DE, D1E.
|
Fahrerlaubnisklassen – nur in Deutschland gültig
L |
|
16 |
T (AM, L) |
|
16 |
Bei den Gewichtsangaben handelt es sich um das zulässige Gesamtgewicht, bei Klasse AM um das Leergewicht.* Die Klammerwerte beim Mindestalter beziehen sich auf den Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer“ oder vergleichbare Berufe (siehe § 10 Fahrerlaubnisverordnung). Bei Klasse B ist zudem begleitetes Fahren ab 17 Jahren möglich (siehe § 48a Fahrerlaubnisverordnung).
- Bei der Anzahl der zu befördernden Personen werden auch Stehplätze mitgezählt.
Fahrerlaubnisklassen 01.01.1999 bis 18.01.2013 – EU-weit gültig
Klasse (eingeschlossene Klassen) |
Fahrzeugart | weitere Bedingungen | Mindestalter* |
---|---|---|---|
A (A 1, M) |
Krafträder | Krafträder sind während der ersten 2 Jahre beschränkt:
|
18 |
A 1 (M) |
Krafträder | Leichtkrafträder: bis 125 ccm Hubraum und bis 11 kW Leistung
|
16 |
B (M, S, L) |
Pkw | drei- und vierrädrige Kfz bis 3.500 kg, bis 8 Sitzplätze (+ Fahrersitz)
|
18 (17) |
C (C 1) |
Lkw | mehr als 3.500 kg, bis 8 Sitzplätze (+ Fahrersitz)
+ Anhänger bis 750 kg, Vorbesitz Klasse B
|
18 |
C 1 | Lkw | bis 7.500 kg, bis 8 Sitzplätze (+ Fahrersitz) + Anhänger bis 750 kg, Vorbesitz Klasse B
|
18 |
D (D 1) |
Busse | mehr als 8 Sitzplätze (+ Fahrersitz) + Anhänger bis 750 kg, Vorbesitz Klasse B
|
21 (18) |
D 1 | Busse | 9 bis 16 Sitzplätze (+ Fahrersitz) + Anhänger bis 750 kg, Vorbesitz Klasse B
|
21 (18) |
E | Anhänger |
|
Fahrerlaubnisklassen – nur in Deutschland gültig
M | zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Moped, Mokick)
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16 |
S (seit 01.02.05) |
dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 350 kg (ohne Gewicht der Batterien bei Elektrofahrzeugen)
|
16 |
L |
|
16 |
T (M, S, L) |
|
16 |
* Die Klammerwerte beim Mindestalter beziehen sich auf den Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer“ oder vergleichbare Berufe (siehe § 10 Fahrerlaubnisverordnung). Bei Klasse B ist zudem begleitetes Fahren ab 17 Jahren möglich (siehe § 48a Fahrerlaubnisverordnung).
- Bei den Gewichtsangaben handelt es sich um das zulässige Gesamtgewicht, bei Klasse S um das Leergewicht.
- Die neuen Fahrerlaubnisklassen bei Umstellung ergeben sich aus Anlage 3 der Fahrerlaubnisverordnung.
Besitzstände aus den bisherigen Klassen bleiben erhalten. Es gibt ohne Umtausch des Führerscheins auch die zusätzlichen Rechte aus den vergleichbaren neuen Klassen ab 19.01.2013.
Fahrerlaubnisklassen in Deutschland vor dem 01.01.1999
Klasse (eingeschlossene Klassen) |
Fahrzeugart | weitere Bedingungen |
---|---|---|
1 (1a, 1b, 4, 5) |
Krafträder |
|
1a (1b, 4, 5) |
Krafträder |
|
1b (4, 5) |
Leichtkrafträder |
|
2 (3, 4, 5) |
Lkw |
|
3 (4, 5) |
Pkw | alle Kfz, die nicht zu einer der anderen Klassen gehören:
|
4 (5) |
Kleinkrafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor |
|
5 | Krankenfahrstühle, Zug- oder Arbeitsmaschinen |
|
Weitere Rechte in Deutschland vor dem 01.01.1999
Besonderheiten |
---|
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Kraftomnibussen (mehr als 8 Fahrgastplätze) dafür sind die neuen Klassen D und D1 eingerichtet |
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen – bleibt unverändert |
Prüfung für Mofa (= Fahrrad mit Hilfsmotor bis 25 km/h) – bleibt unverändert |
Die neuen Fahrerlaubnisklassen bei Umstellung ergeben sich aus Anlage 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Besitzstände aus den bisherigen Klassen bleiben erhalten.
- Es gibt ohne Umtausch des Führerscheins auch die zusätzlichen Rechte aus den vergleichbaren neuen Klassen ab 19.01.2013.
EU-Führerschein Muster
Hier finden Sie ein Muster des EU-Führerscheines
(Quelle: Homepage des KBA – www.kba.de, Nachweis /
Rechtsinhaberschaft der Bilder: Bundesdruckerei)
Quelle: Bundesdruckerei
Vorderseite:
1. Name
2. Vorname
3. Geburtsdatum und –ort
4a. Bestelldatum der Karte
4b. Ablauf der Gültigkeit des Führerscheins als Dokument (15 Jahre)!
4c. Name der Ausstellungsbehörde (Fahrerlaubnisbehörde)
5. Nummer des Führerscheins
6. Lichtbild des Inhabers
7. Unterschrift des Inhabers
8. Wohnort; im deutschen Muster nicht vorgesehen
9. Klassen, für die die Fahrerlaubnis erteilt wurde
Quelle: Bundesdruckerei
Rückseite:
9. sämtliche Fahrerlaubnisklassen (auch B1, die in Deutschland nicht erteilt wird)
10. Datum der Fahrerlaubniserteilung der jeweiligen Klasse; kann auch im Feld 14 unter Angabe der Nummer 10 von Hand eingetragen sein. Bei den gültigen Klassen ist dann im Feld 10 als Zeichen ein Stern (*) eingetragen. Nicht erteilte Klassen werden durch einen Strich entwertet
11. Gültigkeitsdauer befristet erteilter Fahrerlaubnisklassen
12. Beschränkungen und Zusatzangaben (einschließlich Auflagen) in kodierter Form
13. Feld für Eintragungen anderer Mitgliedstaaten nach Wohnsitzwechsel ins Ausland
14. Feld für die Eintragung des Erteilungsdatums (siehe Nr. 10) von Hand
Quellenangabe / Zitat: Homepage des Kraftfahrtbundesamts
www.kba.de