EuGH: Entziehung von EU-Führerschein wegen vor der Ausstellung durch anderen Staat liegenden Verhaltens ist unzulässig Die europäische Führerscheinrichtlinie so auszulegen, dass es einem Mitgliedstaat der EU verwehrt ist, die sich aus dem in dem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein ergebende Fahrberechtigung nicht anzuerkennen, wenn ein negatives Fahreignungsgutachten zwar nach dem Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerscheins und auf der Grundlage einer nach diesem Zeitpunkt durchgeführten Untersuchung des Betroffenen erstellt wurde, aber keinen Bezug zu einem nach der Ausstellung dieses Führerscheins festgestellten Verhalten des Betroffenen hat und sich ausschließlich auf vor diesem Zeitpunkt liegende Umstände bezieht. EuGH, Beschluss vom 02.12.2010 – C-334/09

Autor: Rechtsanwalt Dr. jur. Marc Herzog
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