Mit 0,51 Promille zur MPU ?
„Herr Rechtsanwalt, jetzt ist mir da was passiert! Ich bin nach unserer Weihnachtsfeier mit ein paar Gläschen Wein nachhause gefahren. Ich habe mir eigentlich gar nichts weiter gedacht und war völlig überrascht, als die mich dann haben blasen lassen. Der Polizeibe-amte erklärte mir, ich hätte einen Wert von berechneten 0,51 Promille gehabt. Ich bin davon ausgegangen, dass ich wegen einen Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze ein Buß-geld mit einem Fahrverbot bekomme. Einen Monat hätte ich ja noch überstanden! Aber jetzt – schauen Sie mal hier – habe ich auch noch ein Schreiben von der Fahrerlaubnisbe-hörde bekommen. Die wollen mich zur MPU schicken! Das kann doch alles gar nicht sein! Ich dachte immer, man muss nur mit mehr als 1,6 Promille zur MPU!“ Der Mandant, hielt nervös ein Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde in der Hand, mit welchem er aufgefordert wurde, binnen einer bestimmten Frist das Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle zur Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) vorzulegen. Das Schreiben erhielt den unmissverständlichen Hinweis, dass die Fahrerlaub-nisbehörde die Fahrerlaubnis entziehen würde, wenn ein positives Gutachten nicht binnen der gesetzten Frist beigebracht würde.