Mietrecht & Maklerrecht: Geht es jetzt den Vermietern und Makler an den Karren?
„Mietpreisbremse“ für Vermieter und „Bestellerprinzip“ bei Maklerprovision auf dem Weg
Die Bundesregierung hat zur Umsatzung einer Vereinbarung des Koalitionsvertrags einen Referentenentwurf über Neuregelungen zur Mietpreisbremse und zum Bestellerprinzip bei der Wohnungsvermittlung auf den Weg gebracht.
Nach einer Mitteilung des Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz vom 20.03.2014 soll dadurch auch dem
Preisanstieg Einhalt geboten werden.
Mit der neuen «Mietpreisbremse» soll der Preisanstieg bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen gedämpft werden.
Die Mietpreisbremse sorge angeblich dafür, dass künftig grundsätzlich in den betroffenen Gebieten nur noch Mietsteigerungen bis höchstens 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete zulässig sind. Das wirke der Verdrängung der angestammten Wohnbevölkerung und der «Gentrifizierung» von stark nachgefragten Wohnquartieren entgegen. Die Mietpreisbremse solle dort gelten, wo ein angespannter Wohnungsmarkt bestehe.
(Anmerkung – zitiert aus Wikipedia: Als Gentrifizierung (von englisch gentry [dʒɛntri] „niederer Adel“, auch Gentrifikation), bezeichnet man den sozioökonomischenStrukturwandel bestimmter großstädtischer Viertel im Sinne einer Abwanderung ärmerer und eines Zuzugs wohlhabenderer Bevölkerungsgruppen. Parallel kommt es zu einem Anstieg des Wohnpreisniveaus.)
Welche Gebiete das sind, legten die insoweit sachnäheren Bundesländer durch Rechtsverordnung fest. Sie sollen durch das neue Gesetz ermächtigt werden, diese Gebiete jeweils für die Dauer von höchstens 5 Jahren auszuweisen. Die Mietpreisbremse gilt nicht für die Erstvermietungen von Neubauten und auch nicht nach einer umfassenden Modernisierung.
Makler dürfen umdenken: nur Auftraggeber zahlt künftig Maklergebühren
Außerdem soll durch die Einführung des «Bestellerprinzips» bei der Wohnungsvermittlung künftig der Grundsatz gelten: Wer bestellt, der bezahlt. Bislang sei es so, dass gerade in Ballungsgebieten, wo Mietwohnungen knapp sind, freie Mietobjekte häufig nur noch über Wohnungsmakler angeboten werden. Die Kosten würden auf die Mieter abgewälzt. Wohnungssuchende hätten oftmals keine realistische Chance auf Wohnungen ohne Makler auszuweichen. Oft ist es aber auch branchenüblich, dass Makler sowohl vom Käufer als auch Verkäufer die Provision fordern. Angeblich sei auch eine solche Praxis im Landkreis Rosenheim „üblich“. Dies wird sich nach dem neuen Gesetz ändern!
Wenn also der Vermieter einen Makler einschalte, müsse er diesen künftig auch bezahlen. Eine hiervon abweichende Vereinbarung sei unwirksam.
Umsetzung soll ab 2015 erfolgen
Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung und muss noch das Gesetzgebungsverfahren mit Bundestag und Bundesrat durchlaufen. Wenn alles planmäßig läuft, könnten die «Mietpreisbremse» und die Änderungen im Maklerrecht im Jahr 2015 in Kraft treten. Wirksam könnten die Regelungen zur Dämpfung des Mietanstiegs aber erst dann werden, wenn die Länder die zugehörigen Rechtsverordnungen zur Ausweisung der entsprechenden Gebiete erlassen haben.
Sollten die Gesetzesentwürfe tatsächlich in Kraft treten, wird sicherlich wieder viel zusätzliches Streitpotential entstehen. Inwieweit das Bundesverfassungsgericht derartige Eingriffe in den Markt billigen wird, bleibt auch abzuwarten.