Jeder Achte hat ein Punktekonto in Flensburg
ACE: Mehr Einträge im Verkehrszentralregister als je zuvor
Rosenheim (ACE) 21. Oktober 2011 – Deutschlands Raser, Trinker und Rotlichtsünder haben einen zweifelhaften Rekord aufgestellt: Noch nie seit der Einführung des Mehrfachtäter-Punktsystems im Jahr 1974 waren im Verkehrszentralregister des Flensburger Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) so viele Verkehrsteilnehmer in der Bundesrepublik mit Einträgen verzeichnet. Die Zahl der mit Punkten behafteten Personen stieg demnach bis Anfang 2010 auf knapp neun Millionen; alleine in den vorherigen zehn Jahren betrug der Anstieg 33 Prozent.
Aus einer vom ACE Auto Club Europa in Potsdam veröffentlichten Studie geht hervor, dass heute insgesamt jeder achte strafmündige Einwohner der Bundesrepublik wegen schwerer Verkehrsvergehen in Flensburg gespeichert ist. Allerdings ist der Anteil der Punktesammler je nach Bundesland unterschiedlich hoch. Ob der Grund dafür in einer möglicherweise verschiedenartigen Verkehrsmoral liegt oder in der unterschiedlichen polizeilichen Kontrolldichte zu suchen ist, muss laut ACE zunächst offen bleiben.
Punktesünder im Länderranking -Autofahrer aus NRW am schlimmsten!
Überdurchschnittlich viele Punktesünder sind der ACE-Studie zufolge in Nordrhein-Westfalen beheimatet, gefolgt von Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg. Verkehrsteilnehmer in Schleswig-Holstein und Thüringen dagegen sammelten die wenigsten Punkte – das größte Wohlverhalten jedoch herrscht auf den ersten Blick auf den Straßen des Saarlands. Allerdings, so gibt der ACE hier zu bedenken, ist die Kontroll- und Ahndungsintensität an der Saar möglicherweise nicht so ausgeprägt wie in anderen Bundesländern. Bei früheren Verkehrsstudien des Clubs hatte das Saarland regelmäßig weniger gut abgeschnitten. 2009 verzeichnete das Saarland mit mehr als 7 Prozent bundesweit den höchsten Zuwachs an Punktesündern.
Männer erweisen sich nach der Auswertung der Zahlen als deutlich eifrigere Punktesammler als Frauen. Während bundesweit jeder fünfte männliche Verkehrsteilnehmer im Verkehrszentralregister eingetragen ist trifft dies nur auf jede 18. Frau zu. Annähernd die Hälfte der mit Punkten belegten Ordnungswidrigkeiten und Straftaten wurden von Angehörigen der Altersklasse zwischen 25 und 44 Jahren verübt. Relativ gering fällt dagegen der Anteil der jugendlichen Verkehrsteilnehmer bis 20 Jahren aus – neben dem noch geringen Motorisierungsgrad wirken sich hier offenbar die Restriktionen für Fahranfänger aus. Ebenfalls weit unter dem Mittelwert rangiert die Anzahl der Einträge von Personen, die älter sind als 65 Jahre.
Mit Abstand die meisten geahndeten Vergehen gingen auf das Konto von Rasern. Beinahe ein Drittel der Einträge erfolgte nach gravierenden Geschwindigkeitsüberschreitungen, gefolgt von Vorfahrtverletzungen und Alkohol im Straßenverkehr.
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Daten und Fakten:
Punkte-Sünder
ACE-Studie über Einträge im Verkehrszentralregister
1 33 Prozent mehr Punktesünder in den letzten zehn Jahren
2 Regionaldaten: In NRW leben die meisten Punktesünder
3 Mehr Punkte für Männer
4 Wenig Einträge bei Fahranfängern und Senioren
5 Fast ein Drittel der Einträge wegen Tempoverstößen
6 ACE zur Reform des Flensburger Punktsystems
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1 33 Prozent mehr Punktesünder in den letzten zehn Jahren
Seit der Einrichtung des Verkehrszentralregisters (VZR) im Jahre 1958 werden im Straßenverkehr auffällig gewordene Verkehrsteilnehmer beim Kraftfahrt-Bundesamt erfasst. Einträge ergeben sich durch Entscheidungen der Fahrerlaubnis- und Bußgeldbehörden, ebenso werden gerichtliche Verurteilungen wegen Straftaten im Straßenverkehr registriert. Durch die Schaffung des Mehrfachtäter-Punktsystems 1974 schlagen sich Verkehrsordnungswidrigkeiten nieder, die mit einem Fahrverbot oder einer Geldbuße von mindestens 40 Euro nieder.
Punkte wegen Ordnungswidrigkeiten werden nach zwei Jahren gelöscht, Punkte wegen Straftaten bleiben fünf Jahre lang bestehen – waren Alkohol oder Drogen im Spiel verdoppelt sich dieser Zeitraum auf zehn Jahre. Ab einem Punktestand von acht Punkten gibt es einmal in fünf Jahren die Möglichkeit, diese durch die Teilnahme an einem Aufbauseminar zu reduzieren. Verkehrsteilnehmern, die 18 Punkte gesammelt haben, wird der Führerschein entzogen.
Die Zahl der Einträge im Verkehrszentralregister ist 2010 auf einen neuen Höchststand angestiegen. 8.951.000 Einträge verzeichnete das Kraftfahrt-Bundesamt zum 1. Januar 2010, gegenüber 2001 ist ein Zuwachs von mehr als 33 Prozent zu verzeichnen.
2 Regionaldaten: In NRW leben die meisten Punktesünder
Ein Blick auf die Bestandszahlen nach Regionen offenbart, dass nicht überall in Deutschland in gleicher Häufigkeit gravierend gegen die Straßenverkehrsgesetze verstoßen wird. Da auch Verkehrsteilnehmer ohne Fahrerlaubnis bei Fehlverhalten im Straßenverkehr mit einem Eintrag ins Verkehrszentralregister zu rechnen haben wurde als Vergleichsgröße die Anzahl der strafmündigen Einwohner pro Bundesland gewählt.
Spitzenreiter bei den Punktesündern ist Nordrhein-Westfalen, wo 1.422 von 10.000 strafmündigen Einwohnern mit Punkten in Flensburg belegt sind. An zweiter Stelle folgt Mecklenburg-Vorpommern mit einem Wert von 1.365. Fast gleichauf liegt Baden-Württemberg, wo 1.359 pro 10.000 Einwohner im Straßenverkehr auffällig wurden. Niedersachsen belegt mit einer Quote von 1.351 den vierten Rang.
Deulich unter dem bundesdeutschen Durchschnittswert von 1.276 befindet sich Sachsen mit 1.114 im VZR eingetragenen Personen. Thüringen liegt mit 1.077 Punktesündern auf 10.000 Einwohner auf dem zweitbesten Platz. Die wenigsten Punktesünder leben im Saarland, wo nur gut jeder zehnte Einwohner (1.065) mit Punkten in Flensburg behaftet ist.
Nicht unerwähnt bleiben sollte jedoch, dass es im Saarland in 2009 den größten Zuwachs an Punktesündern gab (+7,2%), gefolgt von Rheinland-Pfalz und Berlin mit je 5,6 Prozent. Gesteigerte Gesetzestreue legten im Jahr 2009 die Verkehrsteilnehmer in Hessen an den Tag, wo 5,5 Prozent weniger Personen nach Flensburg gemeldet wurden als im Jahr zuvor.
Verkehrssünder nach Bundesländern 2009
Bundesland
Strafmündige Einwohner
Im VZR eingetragene Personen
pro 10.000 strafm. EW
NRW
13.896.960
1.976.000
1.422
Mecklenburg-Vorpommern
1.458.099
199.000
1.365
Baden-Württemberg
8.148.394
1.107.000
1.359
Niedersachsen
6.405.918
865.000
1.351
Brandenburg
2.198.978
294.000
1.337
Deutschland
65.196.045
8.305.000
1.276
Hamburg
1.337.683
170.000
1.271
Berlin
2.611.796
327.000
1.252
Bremen
511.931
62.000
1.211
Sachsen-Anhalt
2.111.768
252.000
1.193
Bayern
9.783.542
1.157.000
1.183
Rheinland-Pfalz
3.238.347
382.000
1.180
Schleswig-Holstein
2.325.586
270.000
1.161
Hessen
4.680.176
534.000
1.141
Sachsen
3.655.025
407.000
1.114
Thüringen
1.996.197
215.000
1.077
Saarland
835.645
88.000
1.065
Datenquelle: Statistisches Bundesamt/ KBA, Bestand zum 01.01.2010; Zahlen gerundet
ohne Personen ohne Angabe zum inländischen Wohnort oder mit ausländischem Wohnsitz
3 Mehr Punkte für Männer
Auf einen Eintrag einer Frau im VZR kommen 3,8 Einträge männlicher Verkehrsteilnehmer. Damit drückt sich nicht nur die stärkere männliche Präsenz im motorisierten Verkehr aus, sondern auch ein unterschiedliches Risikoverhalten.
Auf Länderebene gesehen wiesen im Jahr 2009 Männer in NRW die größten Bestandzahlen im VZR aus (226 pro 1.000 stm. EW). Ebenfalls weit über dem Schnitt von 202 lagen die männlichen Verkehrsteilnehmer in Mecklenburg-Vorpommern (219), Brandenburg (215), Niedersachsen (213) und Baden-Württemberg (212). Die geringste Zahl von Einträgen wurde bei Männern in Thüringen (178), Schleswig-Holstein (169) und im Saarland notiert (164).
Auch die nordrhein-westfälischen Frauen lagen 2009 mit 64 pro 1.000 Einwohnerinnen an der Spitze – gleichauf mit den Verkehrsteilnehmerinnen in Baden-Württemberg. Auf Rang drei folgt Niedersachse (61) , dann Hamburg (60) und Mecklenburg-Vorpommern (57). Die wenigsten Punkte sammelten Verkehrsteilnehmerinnen in Sachen (46), Sachsen-Anhalt (44) und Thüringen (39).
4 Wenig Einträge bei Fahranfängern und Senioren
Fast die Hälfte alle Einträge geht auf das Konto der Altersklasse zwischen 25 und 44 Jahren. Kaum verwunderlich, spiegelt sich doch hier sowohl die aktive Teilnahme am Straßenverkehr als auch die Bereitschaft wider, erhöhte Risiken einzugehen.
Bei jungen Fahrern bis 21 Jahre wirken sich offenbar die Restriktionen des Führerscheins auf Probe positiv aus.
In der Altersklasse ab 45 Jahren nimmt die Häufigkeit, durch Fehlverhalten im Straßenverkehr Punkte zu sammeln, deutlich ab. Dies gilt erst recht für Fahrer, die das Rentenalter erreicht haben.
5 Fast ein Drittel der Einträge wegen Tempoverstößen
Annähernd die Hälfte der im Jahr 2009 neu hinzugekommenen Einträge hatten ihre Ursache in Geschwindigkeitsübertretungen. Nachdem die Zahlen der Temposünder in den Jahren 2007 und 2008 auf ein etwas niedrigeres Niveau zurück gegangen waren stiegen die geahndeten Verfehlungen 2009 sichtbar an.
An zweiter Stelle der Gründe für eine Eintragung stehen Vorfahrtverletzungen. Fast 400.000 mal sorgten Delikte wie das Überfahren einer roten Ampel oder eines Stoppschilds, möglicherweise mit daraus resultierendem Unfall, für ein Bußgeld.
Alkohol steht an dritter Stelle der Punkte-Hitliste. Immerhin 191.000 Bußgeldverfahren schlugen sich 2009 in der Statistik des Kraftfahrt-Bundesamtes nieder. Diese Zahl markiert den niedrigsten Wert seit Jahren. Im Jahr 2000 wurde noch ein Höchstwert von 346.000 Punktesündern wegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr verzeichnet.
Rückläufig sind in den letzten Jahren auch die Zahlen derer, die ohne Fahrerlaubnis unterwegs waren. 2009 wurden dennoch über 100.000 Personen belangt, die ein Fahrzeug führten, ohne im Besitz des entsprechenden Führerscheins zu sein.
Auf Platz fünf der Punkteliste steht das Unerlaubte Entfernen vom Unfallort. 32.000 Verkehrsteilnehmer wurden abgestraft, weil sie nach einem Unfall Fahrerflucht begingen.
Neue Eintragungen ins VZR 2009
Rang
Delikt (Auswahl)
Anzahl
1
Geschwindigkeitsübertretungen
2.886.000
2
Vorfahrtverletzung
395.000
3
Alkohol-/ Drogen
191.000
4
Fahren ohne Fahrerlaubnis
106.000
5
Fahrerflucht
32.000
gesamt
4.741.000
Datenbasis: KBA 2010
6 ACE zur Reform des Flensburger Punktsystems
Von Volker Lempp, Leiter Verkehrsrecht beim ACE Auto Club Europa
Die Effektivität des Punktsystems als präventive Maßnahme einerseits und als Hilfestellung für auffällig gewordene Kraftfahrer andererseits ist unbestritten und längst Teil unseres Verkehrsalltags. Gleichwohl gab es immer wieder Kritik und Verbesserungsvorschläge. So auf den Verkehrsgerichtstagen 1990, 1995 und 2009. Der Arbeitskreis VII des 47. Verkehrsgerichtstags 2009 formulierte in seiner Empfehlung kurz und bündig: „ Eine Vereinfachung der Vorschriften des bestehenden Punktsystems ist dringend erforderlich“.
Tilgungs- und Überliegefristen
Schon ein Blick auf die Paragraphen §§ 4 und 29 StVG zeigt, dass sich die Kompliziertheit des Regelwerks hauptsächlich in den Tilgungs- und Überliegefristen manifestiert. Sie sind für den Laien schlechterdings unverständlich, selbst der Fachjurist muss sie regelrecht „studieren“.
Je nach Tat und Fahrerlaubnismaßnahme kann die Tilgungsfrist von 2 Jahren bis maximal 15 Jahren betragen. Was eine Überliegefrist ist, weiß kaum jemand. Sie bedeutet, dass nach Ablauf von 2 Jahren u.U. doch keine Tilgung erfolgt, wenn eine vorher begangene weitere Tat erst später, aber noch während der Überliegefrist (1 Jahr) eingetragen wird.
Der Nutzen solcher Spitzfindigkeiten und des damit einhergehenden Verwaltungsaufwands ist fraglich. Der ACE spricht sich dafür aus, auf eine besondere Überliegefrist zu verzichten und die Tilgungsfristen zu vereinheitlichen. Dabei sollte die Unterscheidung nach Ordnungswidrigkeiten und Straftaten aufgegeben und eine ausschließlich an der Gefährlichkeit der Verstöße orientierte allgemeinverständliche Tilgungsregelung eingeführt werden.
Tilgungshemmung
Ebenso bedeutsam wie die Tilgungsfristen sind die Modalitäten einer Tilgungshemmung. Hier ist die Situation ähnlich unübersichtlich. Dass man sich innerhalb von 2 Jahren keinen weiteren Verstoß zu Schulden kommen lassen darf und sich andernfalls die Tilgungsfrist verlängert, ist den meisten geläufig. Im Einzelnen wird es dann wieder kompliziert.
Deshalb gibt es Überlegungen, die Tilgungshemmung durch Neueintragungen überhaupt abzuschaffen, wobei gleichzeitig eine Verlängerung bzw. Vereinheitlichung von Tilgungsfristen erwogen wird.
Der ACE hält eine Beibehaltung der derzeitigen Regelung unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit vorzugswürdig, also eine Hemmung der Punktetilgung, wenn während der Tilgungsfrist neue Verstöße hinzukommen. Andererseits könnte die Frist von 5 Jahren, nach deren Ablauf OWi-Eintragungen in jedem Fall gelöscht werden, herabgesetzt werden.
So müssen sich die Verkehrsteilnehmer weiterhin 2 Jahre „bewähren“, wenn sie in den Genuss einer Tilgung kommen wollen. Auf diesen spezialpräventiven Effekt sollte man keinesfalls verzichten. Insbesondere der Kraftfahrer, der weiß, dass die Tilgung einer Eintragung von seinem Verhalten abhängt, wird seine Fahrweise regelmäßig darauf einstellen und besonders vorsichtig fahren.
Zahl der Punkte
Der ACE sieht keine Veranlassung, die derzeitige Höchstgrenze von 18 Punkten zu verändern, wie dies teilweise vorgeschlagen wird. Es gibt bislang keine Hinweise, dass sie innerhalb des geltenden Systems zu unangemessenen Ergebnissen geführt hätte. Der Schutz des Straßenverkehrs vor ungeeigneten Kraftfahrern ist unverändert dringlich.
Es sollte aber die Trennung zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten aufgegeben und allein die Gefährlichkeit des Verstoßes zum Maßstab der Bepunktung gemacht werden – wobei es auf die Vorwerfbarkeit des Verhaltens und nicht auf dessen Folgen ankommt. So ist es ungemessen, wenn heute eine fahrlässige Körperverletzung, die auf einen relativ unbedeutenden Verkehrsverstoß zurückzuführen ist, als Straftat mit 5 Punkten bewertet wird, gegenüber einem qualifizierten Rotlichtverstoß, der nur mit 4 Punkten zu Buche schlägt. Auch die Höchstbewertung der für die Verkehrssicherheit kaum relevanten Unfallflucht mit 7 Punkten passt nicht ins System. Stattdessen sollte im Punktesystem der Unterschied zwischen einem Bagatelldelikt (z.B. Handyverstoß) und Delikten, wie sie normalerweise nur Verkehrsrowdys begehen (z.B. nötigendes Drängeln) stärker zum Ausdruck kommen.
Der ACE fordert daher eine grundlegende, an der Bedeutung des Verstoßes für die Verkehrssicherheit orientierte Überarbeitung der Punktebewertung, die allein auf das Verhalten der Betroffenen abzustellen hat.
Rabatt-System
Das geltende Recht sieht in § 4 StVG die Möglichkeit vor, sich durch Teilnahme an einem Aufbauseminar oder durch Inanspruchnahme einer verkehrspsychologischen Beratung einen Punkteerlass zu „verdienen“. Dieser Erlass ist auch davon abhängig, bei Erreichen welcher „Punkteschwelle“ von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird. Dass auch diese Regelung alles andere als einfach ist, zeigt schon die Vielzahl der dazu ergangenen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen.
Nach Auffassung des ACE sollte dieses Bonus-System einfacher und effektiver gestaltet werden. Anstatt die Tilgung eingetragener Punkte ohne Zutun des Betroffenen zu erleichtern, sollten vermehrt Anreize geschaffen werden, Angebote zu Schulung, Fortbildung, Erfahrungsaustauch und psychologischen Trainings wahrzunehmen, um die Punktesituation zu verbessern. Die Einwirkungsmöglichkeiten, die das Punktesystem bietet, sollten nicht verschenkt werden. Dabei sollte das allgemein anerkannte Verkehrssicherheitstraining seinen Platz finden, da es auf die Schulung eines verkehrssicherheitsgerechten Fahrens und dadurch auf Unfallvermeidung ausgerichtet ist.
Der Punkteerlass sollte unabhängig davon Platz greifen, bei welchem Punktestand sich der Betroffene zu einer Teilnahme entschließt. Es mag wünschenswert sein, dass dies in einem möglichst frühen Stadium geschieht. Gleichwohl erscheint es unangemessen und ist der Akzeptanz des Schulungsangebots auch nicht förderlich, eine spätere Teilnahme zu „sanktionieren“.
Der ACE regt an, nicht nur über einen Punkteerlass, wie derzeit praktiziert, sondern auch über regelrechte Bonus-Punkte nachzudenken, die unabhängig vom Punktestand durch verkehrsbewusstes Verhalten im Straßenverkehr erworben werden können, z.B. durch langes unfallfreies Fahren oder beanstandungsfreie Verkehrsteilnahme über einen langen Zeitraum. Solche „Belohnungen“ könnten zusätzlich motivieren und hätten den Vorteil, dass das Punktesystem neben seinem – in der Öffentlichkeit so empfundenen – „Strafzweck“ auch eine positive Komponente bekäme.