VG München: MPU-Gutachten wegen Straftat
„Eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung, bei der der Antragsteller den Geschädigten mit festem Schuhwerk zwei bis dreimal ins Gesicht getreten hat, rechtfertigt wegen Anhaltspunkten für ein hohes Aggressionspotential die Anforderung eines MPU-Gutachtens zur Klärung der Fahreignung.“
Wer also wegen Körperverletzungsdelikten mit erhöhter Aggression auch ohne Zusammenhang zum Straßenverkehr auffällt, muss zur MPU!
Zitat:
Redaktion FD-StrVR | Wichtige Leitsätze | FD-StrVR 2015, 370639 |
VG München, Beschluss vom 11.02.2015 – 6a E 14.5735, BeckRS 2015, 47353