MPU: Anstieg der medizinisch-psychologischen Untersuchungen zur Fahreignung im Jahr 2009
Im Jahr 2009 wurden laut aktueller Mitteilung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) rund drei Prozent mehr medizinisch psychologische Untersuchungen (MPU) durchgeführt als im Vorjahr.
Hier die aktuelle Grafik zu den medizinisch-psychologische Untersuchungen in Deutschland nach der Verteilung der Untersuchungsanlässe im Jahr 2009
Am auffälligsten ist der Anstieg von Begutachtungen, die aufgrund von unangepasstem Verhalten im Straßenverkehr angeordnet werden. So zeigt sich eine deutliche Zunahme in allen Bereichen, die aufgrund von strafrechtlichem oder verkehrsauffälligem Verhalten einen Begutachtungsanlass darstellen (zwischen rund neun und 23 Prozentpunkten). Die Betäubungsmittel-Begutachtungsanlässe sind im Jahr 2009 insgesamt um etwa neun Prozentpunkte gestiegen, insbesondere die Kombination von Betäubungsmitteln mit Alkohol und Verkehrsauffälligkeiten mit jeweils über 20 Prozentpunkten.
Bei Alkoholauffälligkeit sinken die Zahlen, allerdings ist dies mit insgesamt 54 Prozent nach wie vor der häufigste Begutachtungsanlass. Der größte Anteil der zu begutachtenden Klienten (30 Prozent) ist dabei erstmalig mit Alkohol aufgefallen. Die zusammengefassten drogenbezogenen Untersuchungsanlässe „Drogen und Medikamente“ bilden mit 19 Prozent die zweitgrößte Anlassgruppe, gefolgt von „Verkehrsauffälligkeiten ohne Alkohol“ (15 Prozent).
Im Jahr 2009 führten 15 aktive Träger der bundesdeutschen Begutachtungsstellen für Fahreignung insgesamt 106.082 medizinisch-psychologische Untersuchungen durch.
Das MPU-Gutachten bietet der Straßenverkehrsbehörde die psychologische und medizinische Grundlage für die Entscheidung, ob einer Person je nach Prognose die Fahrerlaubnis zugesprochen wird oder nicht. Wird die Fahrerlaubnis nicht zugesprochen, kann der Betroffene diese nach einem festgesetzten Zeitraum erneut beantragen. Bei spezifischen Anlassgruppen kann er aufgrund des MPU-Gutachtens auch als nachschulungsfähig eingestuft werden und nach der Teilnahme an entsprechenden Kursen die Fahreignung wiedererlangen.
(Quelle: Bundesanstalt für Straßenwesen):
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