Beschuldigte müssen nie der Polizei erscheinen und aussagen
Wenn Sie eine mündliche oder schriftliche Ladung von der Polizei erhalten haben, wonach Sie als Beschuldigter erscheinen und aussagen sollen, empfehlen wir dringend, dass Sie unverzüglich, also noch am selben Tag einen Rechtsanwalt für Strafrecht bzw. Fachanwalt für Strafrecht kontaktieren. Wir können als versierte Strafverteidiger Ihre Interessen vertreten.
Neue Regelung zur Pflicht von Zeugen zum Erscheinen bei der Polizei in §163 StPO
Früher konnte man uneingeschränkt jedem Zeugen empfehlen, auf ein bloßes Schreiben der Ermittlungsbeamten nicht bei der Polizei zu erscheinen. Seit August 2017 ist das Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens in Kraft getreten. Geändert wurde dort insbesondere der § 163 StPO. Dort ist die Vernehmung durch Polizeibeamte geregelt. Bislang war niemand verpflichtet einer polizeilichen Ladung zur Zeugenvernehmung Folge zu leisten, geschweige denn eine Aussage zu machen. Dies wird sich nun ändern. Lesen Sie hier weitere Infos.
Unser Tipp:
Bitten Sie den Polizeibeamten immer, dass Sie erst einmal Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufnehmen dürfen. Sie haben in jeder Lage des Verfahrens das Recht auf einen Rechtsanwalt! Falls die Polizei Ihnen den Kontakt zum Rechtsanwalt verweigert, weisen Sie die Beamten auf Ihre gesetzlichen Rechte, insbesondere Ihr Schweigerecht und das Recht zur Beiziehung eines Rechtsanwalts hin. Machen Sie keine Aussage ohne Anwalt!
Pflicht zur Belehrung auf Ihre Rechte
Die Polizei hat Sie nach § 136 StPO stets zu belehren:
Beschuldigte müssen nicht erscheinen und dürfen immer schweigen
Für Beschuldigte ändert sich durch das neue Gesetz zum Glück nichts. Einem Beschuldigten steht es weiterhin frei, einer Ladung der Polizei zu folgen oder nicht. Wir raten dem Beschuldigten weiterhin, umfangreich vom Schweigerecht Gebrauch machen und einer Vorladung der Polizei nicht folgen. Stattdessen sollte der Beschuldigte schnellstmöglichen Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufnehmen. Der Anwalt bestellt sich dann und wird die weitere Korrespondenz mit den Strafverfolgungsbehörden übernehmen.
Immer gilt:
„Reden ist Silber, Schweigen ist erstmal Gold. Ohne meinen Anwalt sage ich nichts!“
Wir stehen Ihnen als Beschuldigter bei
Sie suchen einen Rechtsanwalt für Strafrecht? Sie brauchen Hilfe von einem auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt? Bei Dr. Herzog Rechtsanwälte in Rosenheim stehen Ihnen auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwälte und zwei Fachanwälte für Strafrecht mit Rat und Tat zur Seite!