Vertragspartner eines via eBay geschlossenen Vertrages wird der Inhaber des betreffenden eBay-Accounts
Vertragspartner eines über die Online-Auktionsplattform eBay geschlossenen Vertrages wird der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses angemeldete Benutzer, mithin der Inhaber des am Vertragsschluss beteiligten eBay-Accounts.
Gleichgültig ist hierbei, welche Informationen nach Vertragsschluss eventuell übermittelt werden beziehungsweise welche Schlüsse der Empfänger daraus zieht.
Dies gilt auch für die Mitteilung eines anderen Adressaten für die Lieferung und die Rechnung.
AG Rostock, Urteil vom 27.08.2010 – 47 C 142/10