Rechtsanwalt Rosenheim und Pflichtverteidigung
Strafverteidigung erfordert mehr!
Es reicht halt nicht, wenn ein Mensch mit Robe neben dem Angeklagten sitzt!
Der Bundesgerichtshof stellt klar, dass auch ein Pflichtverteidiger mal die Akten lesen sollte:
Der Angeklagte ist nicht hinreichend verteidigt, wenn bei kurzfristiger Erkrankung des Pflichtverteidigers ein anderer Verteidiger für einen Tag der Hauptverhandlung bestellt wird, um die Vernehmung eines Zeugen zu ermöglichen, ohne dass der Ersatzverteidiger sich in die Sache einarbeiten konnte.