Übersicht „neues Punktesystem“ (Fahreignungsregister)
Seit 01.05.2014 gilt ein neues Punktesystem (Fahreignungsregister)
1. Umdenken ist angesagt, und zwar,
- bei 8 Punkten, statt bisher 18 Punkten, ist der Führerschein weg;
- für jede Tat werden höchstens 3 Punkte (nicht mehr 7 Punkte) vergeben;
- neue Eintragungen hemmen die Tilgung von „Altsünden“ nicht mehr. Gelöscht wird in jedem Fall nach 2 ½, 5 oder 10 Jahren;
- es gibt nur 1 mal innerhalb von 5 Jahren einen Punkterabatt (1 Punkt), aber nur bei einem Punktestand bis höchstens 5.
2. Was habe ich konkret zu befürchten?
Am wichtigsten sind natürlich Punkte und Tilgungsfristen, wobei es 1 Punkt für Ordnungswidrigkeiten, 2 Punkte für schwere Ordnungswidrigkeiten und Straftaten und 3 Punkte für schwere Straftaten gibt. Die Details ergeben sich aus unserem Katalog. Dementsprechend gestaffelt sind auch die Tilgungsfristen:
- Was mit 1 Punkt bewertet wird, erlischt in 2 ½ Jahren;
- Was mit 2 Punkten bewertet wird, erlischt in 5 Jahren;
- Was mit 3 Punkten bewertet wird, erlischt in 10 Jahren.
Wer also innerhalb von 5 Jahren 4 mal wegen einer 2-Punkte-Ordnungswidrigkeit (z.B. innerorts mehr als 30 km/h zu schnell) aktenkundig wird, ist bereits seinen Führerschein los.
Bevor es zum Entzug der Fahrerlaubnis kommt, passiert im Grunde nichts Weltbewegendes. Weder eine Wiederholungsprüfung, noch ein Aufbauseminar werden dem Verkehrssünder abverlangt. Er wird „nur“ schriftlich „ermahnt“ (bei 4/5 Punkten) bzw. „verwarnt“ (bei 6/7) Punkten. Ob er diese Hinweise der Behörde beherzigt, ist seine Sache. Ist der Führerscheinweg, stehen 6 Monate und eine MPU vor einer Wiedererteilung.
Wichtig: Die alte Regel gilt weiterhin: Wird eine dieser Stufen „übersprungen“, kann die vorgesehene Maßnahme also vor Erreichen eines höheren Punktestandes gar nicht wirksam werden, muss das Punktekonto entsprechend zurückversetzt werden.
Beispiel: Erreicht der Verkehrssünder 6 oder 8 Punkte, ohne vorher ermahnt worden zu sein, verringert sich sein Punktestand in diesem Fall auf 5 Punkte.
3. Alles gut und schön – aber was wird mit meinen „alten“ Punkten?
Die werden erst einmal „umgerechnet“, und zwar nach folgender Tabelle:
(Bitte Schaubild anklicken um mehr zu erfahren)
Dies betrifft aber nur Delikte, die auch nach neuem Recht bepunktet sind.
Beispiel: Sie hatten bei einer Kontrolle das Ihnen auferlegte Fahrtenbuch nicht dabei und haben dafür 1 Punkt „kassiert“. Dieser Punkt wird automatisch per 01.05.14 gelöscht, da das neue Recht diesen nicht verkehrssicherheitsrelevanten Verstoß nicht bepunktet.
Kompliziert wird’s bei der Tilgung alter Punkte. Grundsätzlich bleibt’s beim alten Recht, also Tilgung nach 2, 5 oder 10 Jahren. Und so läuft‘s bei der Tilgungshemmung:
- Eintragungen vor dem 01.05.14 hemmen die Tilgung, wobei Ordnungswidrigkeiten, wie bisher, spätestens nach 5 Jahren gelöscht werden;
- Eintragungen ab dem 01.05.14 hemmen dagegen die Tilgung nicht.
Auch wenn alte Eintragungen gelöscht werden, erfolgt die Überführung in das neue Bewertungssystem erst nach Ermittlung des Punktestandes (alt): Werden von 8 Altpunkten 2 Punkte gelöscht, ergeben sich 6 Altpunkte, die wiederum in 3 neue Punkte nach der Tabelle umgerechnet werden.
Fazit: Für eine Übergangszeit wird die Differenzierung zwischen Altpunkten und Neupunkten von erheblicher Bedeutung sein. Entsprechend sorgfältig sind amtliche Punkteauskünfte zu prüfen.
Fragen Sie im Zweifel lieber Ihren Anwalt des Vertrauens!
Weitere Infos auch unter: www.drherzog.de
Überblick über die diversen Änderungen des Bußgeldkatalogs ab 1.5.2014
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