Rosenheimer „Mordfall Samerstraße“ wird neu verhandelt: Bundesgerichtshof hebt Urteil des Landgerichts Traunstein wegen Mordes auf!
Wie nunmehr durch Zustellung der schriftlichen Revisionsentscheidung am 23.04.2011 bekannt geworden, hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofes die Verurteilung eines in Rosenheim wohnenden Türken wegen Mordes in der Samerstraße (die Presse berichtete hierzu) aufgehoben. Die eingelegte Revision des Verteidigers Peter Dürr, Dr. Herzog Rechtsanwälte Rosenheim, www.drherzog.de war erfolgreich und führte zu einer Aufhebung des Urteils.
Die Entscheidung des höchsten deutschen Strafgerichts erfolgte mit deutlicher Klarheit:
Mit einstimmigen Beschluss haben die Bundesrichter das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 18. August 2011 samt der dort getroffenen Feststellungen aufgehoben. Die Sache wurde nun zur einer neuen Verhandlung und auch Entscheidung an eine andere Kammer des Landgerichts Traunstein zurück verwiesen.
Die Strafsache wird dann nochmals in einer neuen Verhandlung neu aufgerollt werden.
Die Verurteilung wegen Mordes hielt einer rechtlichen Überprüfung nicht stand und wurde deshalb durch die Revisionsinstanz zu Fall gebracht. Die Entscheidung zur Aufhebung war für die Mitglieder des Strafsenates offenbar derart klar, dass nicht einmal eine mündliche Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe erfolgen musste, sondern eine Aufhebung per Beschluss – da einstimmig – erfolgen konnte.
„Die Mühen haben sich gelohnt“ so Rechtsanwalt Peter Dürr, Dr. Herzog Rechtsanwälte Rosenheim, der Verteidiger des Angeklagten. „Mit einer umfangreichen schriftlichen Revisionsbegründung konnte der BGH entgegen dem Antrag der Bundesanwaltschaft von der Rechtswidrigkeit des Urteils des Landgerichts Traunstein überzeugt werden!“
„Auf Grund der hohen formalen Anforderungen stellt die Revision im Strafrecht gleichsam die Königsdisziplin dar. Die Chancen einer Urteilsaufhebung – gerade bei Kapitaldelikten – sind äußert gering. Umso mehr erfreut die mehr als deutliche Entscheidung“, so der Verteidiger.
Peter Dürr war dennoch von Anfang an der festen Überzeugung, dass die Verurteilung des Landgerichts Traunstein wegen Mordes rechtsfehlerhaft war und demnach keinen Bestand haben wird. Der Bundesgerichtshof hat dies nunmehr bestätigt.
Mit der neuen Verhandlung wird frühestens in der zweiten Jahreshälfte zu rechnen sein.