Übersicht über alle polizeilichen Messverfahren in Bayern
Welche Messverfahren verwendet die Bayerische Polizei?
Es gibt verschiedenste Verfahren und Messtechniken, z. B. die Geschwindigkeit und den Abstand im Straßenverkehr zu messen. Die Polizei nutzt hier unterschiedlichste Messverfahren.
Übersicht über alle Messverfahren
Welche Messverfahren und Messgeräte gibt es?
Um einen etwaige Überprüfung der Messung durch einen Sachverständigen und auch für einen Rechtsanwalt leichter zu ermöglichen, hat die Bayerische Polizei eine eigene Seite auf ihrer Homepage erstellt. Auf dieser Seite findet sich eine gute Übersicht über sämtliche in Bayern benutzen Messsysteme. Alle von der Bayerischen Polizei verwendeten Messsysteme sind in der Übersicht erwähnt.
Hier sind die wichtigsten Messverfahren (Stand 03.08.2015):
Mobile Geschwindigkeitsmessanlagen
Einseitensensor ES1.0
Einseitensensor ES3.0
Lichtschrankenmessgerät ESO µP80-4
PoliScanSpeed
Multanova 6F
Multanova 6F digital
Stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen
Multanova 6FAFB
TraffiStar S330
Handmessgeräte
Lasermessgerät Riegl FG21-P
Lasermessgerät Riegl LR90-235/P
LTI20.20
Video-Nachfahrsystem
ProVida 2000 Modular
Rotlichtüberwachungssysteme
Multafot
Kombinierte Rotlicht- und Geschwindigkeitsmessanlagen
Multanova MultaStar C
PoliScan F1 HP
Abstandsüberwachung
Verkehrskontrollsystem VKS3.2 3 D
VAMA-Brückenmessung mit JVC Piller Zeichengenerator und Charaktergenerator Typ CG-P50E
Einsicht in Bedienungsanleitung für Rechtsanwälte
Wer darf nun die Bußgeldakte einsehen?
Einsehen darf die Bußgeldakte regelmäßig nur ein Rechtsanwalt. Nur einem Rechtsanwalt, nicht aber dem Betroffenen selbst steht ein Akteneinsichtsrecht zu. Ein Rechtsanwalt kann die Bußgeldakte zur Einsicht in der Kanzlei bei der Bußgeldbehörde anfordern. Zu jedem Messverfahren kann in Bayern zudem mittels eines Passwortes online die jeweilige Bedienungsanleitung des Messgerätes eingesehen und herunter geladen werden. Regelmäßig findet man zwar schon im Anhörungsschreiben oder dem Bußgeldbescheid einen Hinweis, welches Messverfahren bzw. Messgerät verwendet wurde.
Für eine genaue Überprüfung gilt es für jeden im Verkehrsrecht tätigen Rechtsanwalt aber stets, die Behördenakte mit allen Messprotokollen einzusehen. In der Akte ist dokumentiert, mit welchem genauen Messgerät in welcher jeweiligen (Ausbau-) Version und mit welcher Software und welchen Zusatzgeräten ein Verstoß festgestellt wurde.
Es lassen sich aus der Akte auch weitere wichtige Einzelheiten zur Messung entnehmen. Oft ist neben dem Eichschein für das jeweilige Messgeräte auch ein Beschilderungsplan oder zum Teil auch einen Auswahl bestimmter Messbilder enthalten.
Für einen im Verkehrsrecht versierten Rechtsanwalt lohnt es sich, die Akten gründlich durchzuarbeiten und zu überprüfen, ob eine Messung nach den jeweiligen Vorgaben des Herstellers des Messgerätes gemäß der Bedienungsanleitung, erfolgt ist. Nur dann kann von einem sog. „standardisierten Messverfahren“ ausgegangen werden.
Sie wurden geblitzt?
Eine Überprüfung der Messung ist regelmäßig nur nach Einsicht in die Bußgeldakte und die gesamten Messunterlagen etc. möglich. Akteneinsicht bekommt regelmäßig aber nur ein Rechtsanwalt. Somit können Sie sich in der Regel ohne Rechtsanwalt nicht zielgerichtet verteidigen. Wir können für Sie die Akten bei der Bußgeldbehörde anfordern und Messfehler überprüfen. Hierzu steht uns auch ein Netzwerk an Sachverständigen, Spezialisten für Verkehrsmesstechnik, zur Verfügung. Wir empfehlen, zeitnah einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht bzw. Fachanwalt für Strafrecht einzuschalten. Sie wollen uns bei einer Abstandsmessung beauftragen? Unsere Fachanwälte für Strafrecht und ein Fachanwalt für Verkehrsrecht stehen Ihnen gerne zur Seite. Hier finden Sie die nötigen Informationen oder Sie rufen uns einfach an!
Rechtschutzversicherung zahlt die Kosten
Wenn Sie über eine Verkehrsrechtschutzversicherung verfügen, sind nicht nur alle anfallenden Rechtsanwaltsgebühren gedeckt. Die Verkehrsrechtschutzversicherung übernimmt auch alle Gerichtskosten einschließlich etwaiger Sachverständigenkosten. Gerade bei einem Vielfahrer oder Berufskraftfahrer ist es enorm wichtig, die Messung zu überprüfen, damit ggf. ein Fahrverbot umgangen werden kann.
Wichtig und oft vergessen:
Auch außerhalb eines Gerichtsverfahrens können wir für Sie die Messung durch auf Verkehrsmesstechnik spezialisierte Sachverständige überprüfen lassen. Die Kosten hierfür werden regelmäßig auch von einer Verkehrsrechtschutzversicherung übernommen. Wir helfen Ihnen gerne auch dabei, eine Kostenübernahme durch die Rechtschutzversicherung zu erhalten.