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Cannabis und Verkehrskontrolle
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Leider gibt es immer wieder für Patienten, die mit Medizinalcannabis behandelt werden Unklarheiten oder Probleme bei der Teilnahme am Straßenverkehr. Gerade bei einer Polizeikontrolle besteht bei der Einnahme von medizinischem Cannabis oft Unsicherheit, welche Recht oder Pflichten der Verkehrsteilnehmer hat.
Medizinalcannabis & Straßenverkehr
Wir haben uns zu diesem spannenden Thema schon unzählige Male mit Patienten von führenden Ärzten und Medizinalcannabis-Ärzte-Netzwerken Deutschlands ausgetauscht! Dazu haben wir ein Merkblatt für Cannabis-Patienten bei einer Verkehrskontrolle entwickelt. Machen Sie nicht den Fehler Nr. 1 bei der Kontrolle.
Richtiges Verhalten bei einer Polizeikontrolle
Die Beamten machen nur ihre Arbeit. Bleiben Sie freundlich. Fragen Sie höflich, warum Sie angehalten wurden / ob Sie etwas falsch gemacht haben. Provozieren oder belehren Sie die Beamten nicht. Wenn Sie Beamte ärgern, kann eine Kontrolle für Sie noch unangenehmer werden.
Personalien angeben, Ausweis, Führerschein und Fahrzeugschein zeigen
Sie müssen nur die Pflichtangaben zur Person (Vorname, Familien- oder Geburtsname, Familienstand, Beruf, Wohnort, Staatsangehörigkeit) tätigen aber ansonsten keinerlei Aussage machen. Natürlich macht es Sinn, wenn Sie die geforderten Papiere (Zulassungsbescheinigung Teil I / „Fahrzeugschein“) und zumindest eine Kopie Ihres Führerscheines auf Verlangen vorzeigen.
Schweigen ist Gold! Reden ist nicht mal Silber!
Niemand muss sich selbst belasten! Machen Sie keine weiteren Angaben („Ich möchte dazu nichts sagen!“! Nur so viel wie nötig und so wenig wie möglich reden! Bei Kontakt mit der Polizei haben Sie immer ein Schweigerecht, §§ 163a, 136 StPO. Fragen der Beamten, z.B. woher Sie kommen und wohin Sie wollen, müssen Sie nicht beantworten. Hüten Sie sich v.a. auch Angaben auf Fragen zu Art und Menge eingenommener Getränke bzw. Arznei- oder Betäubungsmittel zu machen. Bleiben Sie ruhig und sachlich. Vermeintlich „nur belangloser Small-Talk“ findet sich oft in einem ungünstigen Aktenvermerk wieder und erschwert oft juristisch die Situation.
Nur Duldungspflicht, keine Mitwirkungspflicht: nicht an Tests mitwirken
Sie haben jedoch während einer Kontrolle grundsätzlich nicht die Pflicht bei den polizeilichen Maßnahmen mitzuwirken. Aussteigen und ggf. Verbandskasten / Warndreieick zeigen müssten Sie. Mehr aber nicht! Machen Sie auch keinesfalls bei irgendwelchen Tests mit. Man muss nicht pusten oder an einem Alkohol- oder Drogen-(Schnell-) Test teilnehmen.
Niemand darf Sie zwingen, bei irgendwelchen Tests zur Fahrtüchtigkeit mitzumachen (z.B. Finger-Finger-Test oder Finger-Nasen-Test, Blick in die Pupillen, Romberg-Test, Linie gehen etc.). – Solche oder ähnliche Tests belasten Sie oft im denkbaren Fall eines Konsums relevanter Substanzen nur!
Cannabisausweis und ggf. aktuelle Rezeptkopie vorzeigen
Sie haben jedoch während einer Kontrolle grundsätzlich nicht die Pflicht bei den polizeilichen Maßnahmen mitzuwirken. Aussteigen und ggf. Verbandskasten / Warndreieick zeigen müssten Sie. Mehr aber nicht! Machen Sie auch keinesfalls bei irgendwelchen Tests mit. Man muss nicht pusten oder an einem Alkohol- oder Drogen-(Schnell-) Test teilnehmen.
Niemand darf Sie zwingen, bei irgendwelchen Tests zur Fahrtüchtigkeit mitzumachen (z.B. Finger-Finger-Test oder Finger-Nasen-Test, Blick in die Pupillen, Romberg-Test, Linie gehen etc.). – Solche oder ähnliche Tests belasten Sie oft im denkbaren Fall eines Konsums relevanter Substanzen nur!
Cannabisausweis und ggf. aktuelle Rezeptkopie vorzeigen
Sollte Ihnen der Vorwurf gemacht werden, dass Sie unter Drogeneinfluss stehen, verweisen Sie nur darauf, dass Sie Medizinalcannabispatient sind und zeigen Sie Ihren Cannabis-Patientenausweis und ggf. eine Kopie eines (aktuellen) Rezeptes vor. Auch hier gilt: Keine weiteren Angaben zum Konsum usw. machen! Auch hier gilt: Von sich aus müssen Sie nicht angeben, dass Sie Cannabis-Patient sind!
Blutentnahme nicht zustimmen und ausdrücklich schriftlich widersprechen
Sollte Ihnen der Vorwurf gemacht werden, dass Sie unter Drogeneinfluss stehen, verweisen Sie nur darauf, dass Sie Medizinalcannabispatient sind und zeigen Sie Ihren Cannabis-Patientenausweis und ggf. eine Kopie eines (aktuellen) Rezeptes vor. Auch hier gilt: Keine weiteren Angaben zum Konsum usw. machen! Auch hier gilt: Von sich aus müssen Sie nicht angeben, dass Sie Cannabis-Patient sind!
Durchsuchung nicht zustimmen und ausdrücklich schriftlich widersprechen
Die Polizeibeamten dürfen den vorschriftsmäßigen Zustand des Fahrzeugs überprüfen. Dazu gehört zum Beispiel die Überprüfung der HU-Plakette oder die Kontrolle des Verbandskastens und Warndreiecks. Die Polizei darf den Fahrer auch auffordern, das Fahrzeug zu verlassen.
Das Fahrzeug besteigen bzw. „betreten“, Kofferraum öffnen oder gar das Auto durchsuchen dürfen die Polizisten aber nicht. Eine Durchsuchung des Pkws ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss ist grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmen gelten auch hier bei Gefahr im Verzug: Begründen konkrete Tatsachen den Verdacht für eine Straftat, dürfen die Beamten unter Umständen auch ohne richterlichen Beschluss durchsuchen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn das Fahrzeug nach Cannabis riecht oder entsprechende Cannabisreste / Zubehör gefunden werden, die nichts mit dem „legalen Medizinalcannabis“ zu tun haben.
Durchsuchungsprotokoll / Sicherstellungs- bzw. Beschlagnahmeprotokoll aushändigen lassen
Sollte tatsächlich bei Ihnen durchsucht oder sogar etwas beschlagnahmt worden sein, widersprechen Sie auch der Sicherstellung und lassen sich ein Protokoll dazu mit dem Widerspruch aushändigen! Wehren Sie sich vor Ort auf keinen Fall gegen Maßnahmen, aber widersprechen Sie der Maßnahme!
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Dr. Marc Herzog
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Corinna Möller
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Sibylle Schübel
stellvertr. Kanzleimanagerin, Rechtsanwaltsfachangestellte, Empfangsmanagerin
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