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Schadensersatz
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Schadensersatzrecht ist ein zentrales Thema im Zivilrecht, das viele verschiedene Lebensbereiche betreffen kann. Unserer Rechtsanwälte haben wir umfassende Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Mandanten in diesem komplexen Rechtsgebiet.
Bereiche des Schadensersatzrechts
- Verkehrsunfälle
- Unfallregulierung
- Schadensersatz aus rechtswidrigen / deliktischen Handlungen (z.B. Körperverletzung, Sachbeschädigung, sexuelle Übergriffe usw.)
- Vertragspflichtverletzungen
- Schmerzensgeld
- Haushaltsführungsschaden
- entgangener Gewinn
- Verletztengeld
- Unterhaltsschaden
- Haftung für Dritte (z.B. Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Verrichtungsgehilfen, Kinder, Tiere)
- u.v.a.m.
Einzelne Problembereiche zum Schadensersatzrecht
Wichtige Problembereiche beim Schadensersatzrecht sind für unsere Mandanten oft:
- Ermittlung des Schadenshergangs: Die genaue Rekonstruktion des Unfallhergangs und die Klärung der Schuldfrage sind oft schwierig und erfordern ggf. detaillierte Beweise und Gutachten.
- Umfang des Schadens: Die Ermittlung und Bezifferung des entstandenen Schadens, einschließlich der zukünftigen Schäden, stellt eine Herausforderung dar.
- Schadensberechnung: Die Berechnung des materiellen Schadens (z.B. Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert) und immateriellen Schadens (z.B. Schmerzensgeld) kann sehr komplex sein.
- Regulierung mit Versicherungen: Die Kommunikation und Verhandlung mit den Versicherungen des Unfallgegners ist oft zeitraubend und erfordert fundiertes Fachwissen.
- Nachweis der Pflichtverletzung: Der Nachweis einer Pflichtverletzung, erfordert häufig umfangreiche Vorarbeit. Es gibt aber in vielen Bereichen auch Beweiserleichterungen. Der Nachweis, dass eine vertragliche Pflicht verletzt wurde, ist oft der erste Schritt.
- Kausalitätsnachweis: Oft muss bewiesen werden, dass der Verursacher direkt für den entstandenen Schaden verantwortlich ist bzw. dass die Pflichtverletzung direkt zum Schaden geführt hat. Wir kennen Rechtslage zu Beweiserleichterungen.
- Schadensminderungspflicht: Der Geschädigte hat die Pflicht, den Schaden so gering wie möglich zu halten, was zu Streitigkeiten führen kann.
- Nachweis der unerlaubten Handlung: Der Geschädigte muss beweisen, dass der Schädiger eine unerlaubte Handlung begangen hat.
- Verschuldensnachweis: In vielen Fällen muss das Verschulden des Schädigers nachgewiesen werden.
- Schadensersatzbemessung: Die Bemessung des Schadensersatzes kann insbesondere bei immateriellen Schäden wie Schmerzensgeld kompliziert sein.
- Haftung von Eltern für ihre Kinder: Eltern können für Schäden haften, die ihre minderjährigen Kinder verursachen.
- Tierhalterhaftung: Tierhalter können für Schäden haften, die ihre Tiere verursachen.
Unser Rechtsanwälte nehmen Ihnen alle diese Probleme ab und kümmern sich um eine professionelle Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche.
Im Schadensersatzrecht gleich zum spezialisierten Rechtsanwalt
Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie in all diesen Problembereichen mit fundiertem Fachwissen und praktischer Erfahrung. Zögern Sie nicht, uns bei Fragen oder rechtlichen Problemen im Schadensersatzrecht zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen bundesweit mit Rat und Tat zur Seite und setzen uns engagiert für Ihre Interessen ein.
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Dr. Marc Herzog
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Corinna Möller
Kanzleimanagerin, Rechtsfachwirtin & Rechtsanwaltsfachangestellte
Sibylle Schübel
stellvertr. Kanzleimanagerin, Rechtsanwaltsfachangestellte, Empfangsmanagerin
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Dr. Herzog Rechtsanwälte
An der Burgermühle 4
D-83022 Rosenheim
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