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Strafbefehl oder Anklage
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Sie haben einen Strafbefehl vom Gericht erhalten? Oder Ihnen wurde eine Anklageschrift zugestellt? Spätestens jetzt ist dringender Handlungsbedarf! Ein rechtskräftiger Strafbefehl steht einem Urteil gleich! Achtung: Es laufen wichtige Fristen! Ziehen Sie immer einen Anwalt für Strafrecht oder Fachanwalt für Strafrecht hinzu! Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie professionell.
Fragen bei Strafbefehl oder Anklage
- Welche Vorwürfe werden im Strafbefehl / in der Anklageschrift erhoben?Wir klären, welche konkreten Straftaten Ihnen vorgeworfen werden und welche rechtlichen Konsequenzen damit verbunden sein können.
- Ist der Strafbefehl oder die Anklage gerechtfertigt? Was kann ich dagegen tun?Wir prüfen, was die Grundlage für die Vorwürfe sind, klären die Beweissituation und das rechtlich gebotene bzw. sinnvolle weitere Vorgehen.
- Welche Strafe droht mir?Wir klären mit Ihnen die möglichen Strafen, die zu erwarten sind.
- Wie sind die Erfolgsaussichten einer Verteidigung?Wir erörtern mit Ihnen, welche Erfolgsaussichten ein Einspruch gegen den Strafbefehl hat und ob es Sinn macht gegen diesen vorzugehen. Wir besprechen mit Ihnen die Strategie und Sinnhaftigkeit einer Verteidigung.
- Welche Fristen gelten für die Einlegung eines Einspruchs gegen einen Strafbefehl?Achtung: Es läuft ab der Zustellung des Strafbefehls eine Frist von 2 Wochen für einen Einspruch. Wir kümmern und um die form- und fristgerechte Einlegung eines Einspruchs gegen den Strafbefehl.
- Welche Verteidigungsstrategie ist empfehlenswert?Wir arbeiten mit Ihnen die passende Verteidigungsstrategie aus und vertreten Ihre Interessen bestmöglich. Unser Ziel ist immer, die der persönlichen, rechtlichen und tatsächlichen Situation günstigste Lösung für Sie zu erreichen.
- Welche Möglichkeiten habe ich, eine Verhandlung zu vermeiden?Wir klären mit Ihnen, welche Möglichkeiten es gibt, eine schriftliche Stellungnahme zu den Akten zu reichen, Beweisanträge zu stellen oder sonstige Anträge zu stellen, um Ihre Position zu stärken und ggf. eine Gerichtsverhandlung zu vermeiden.
- Kann eine Verständigung mit Gericht / Staatsanwaltschaft (sog. “Deal”) erreicht werden?In vielen Fällen kann eine Verständigung (sog. “Deal”) mit Staatsanwaltschaft und Gericht sinnvoll sein, um ein langes, zeit- nerven- und kostenintensives Strafverfahren zu vermeiden oder eine mildere Strafe z.B. bei einem Geständnis zu erzielen.
- Welche rechtlichen Folgen hat eine Verurteilung?Eine Verurteilung kann neben den im Strafbefehl bzw. Urteil ausgesprochenen Sanktionen (z.B. Geldstrafe, Freiheitsstrafe, Maßregel, Fahrverbot) auch weitere rechtliche Folgen nach sich ziehen. Diese folgen oft erst einem abgeschlossenen Strafverfahren nach (z.B. Eintragungen im Führungszeugnis, Berufsverbot, Widerruf des Jagdscheins / Waffenscheins, Verlust der Gewerbe- bzw. Gaststättenerlaubnis, Entzug der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde, weitere berufliche bzw. beamtenrechtliche Konsequenzen). Umso wichtiger ist es, dass wir gemeinsam auch darauf ein Augenmerk richten und Sie vollständig wissen, was auf Sie an weiteren Konsequenzen zukommen kann.
- Welche Kosten entstehen durch die Verteidigung gegen den Strafbefehl?Wir stimmen mit Ihnen die Kosten der Verteidigung ab, um für Sie eine finanzielle Planung zu ermöglichen.
Einzelne Problembereiche bei Strafbefehl oder Anklage
Im Strafrecht können bei einer Anklage oder einem Strafbefehl verschiedene Problembereiche auftreten, die für den Angeklagten oder Beschuldigten von Bedeutung sind. Hier sind einige der wichtigsten Problembereiche:
Sofort rechtlicher Rat: Holen Sie sich sofort nach Erhalt einer Anklageschrift oder eines Strafbefehls rechtlichen Rat ein. Je früher Sie mit der Verteidigung beginnen, desto besser können wir Ihre Interessen schützen.
Ruhe bewahren und alle Informationen Anwalt geben: Es ist sehr wichtig, dass Sie Ruhe bewahren und alle relevanten Informationen offen und ehrlich mit uns teilen. Je mehr wir über den Fall wissen, desto besser können wir die Verteidigung mit Ihnen planen und umsetzen.
Beweislage: Die Beweislage ist oft ein zentraler Aspekt bei Anklage oder Strafbefehl. Probleme können auftreten, wenn die Beweise schwach oder unklar sind oder wenn Beweise auf rechtswidrige Weise erlangt wurden.
Strafmaß: Die möglichen Strafen, die im Falle einer Verurteilung drohen, sind ein wichtiger Problembereich. Ein Rechtsanwalt kann dabei helfen, die möglichen Konsequenzen zu verstehen und Maßnahmen zu ergreifen, um diese zu minimieren. Vorsicht: Bei einem Strafbefehl kann nach einem Einspruch auch eine höhere Strafe / Sanktion ausgesprochen werden. Eine Verhandlung nach einem Einspruch sollte daher mit dem Anwalt gründlich geprüft werden.
Verteidigungsstrategie: Die Wahl der richtigen Verteidigungsstrategie ist entscheidend.
Rechte des Angeklagten: Die Wahrung der Rechte des Angeklagten ist von entscheidender Bedeutung. Wir achten, dass die Rechte des Angeklagten nicht verletzt werden, z.B. das Recht auf anwaltliche Vertretung, das Recht zu schweigen oder das Recht auf ein faires Verfahren.
Verfahrensfehler: Verfahrensfehler können zu u.U. auch zur “Ungültigkeit”, also Nichtverwertbarkeit von Beweisen oder zu einem fehlerhaften Verfahren führen. Probleme können auftreten, wenn Verfahrensfehler nicht erkannt oder nicht angemessen geltend gemacht werden.
Öffentliches Interesse: Das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung kann zu zusätzlichen Problemen führen, insbesondere wenn der Fall großes mediales Interesse erregt oder politisch sensibel ist.
Langfristige Auswirkungen: Die langfristigen Auswirkungen einer Verurteilung oder eines Strafbefehls können erheblich sein. Probleme können auftreten, wenn die Folgen für die berufliche Laufbahn, das persönliche Leben oder das soziale Umfeld des Angeklagten nicht angemessen berücksichtigt werden.
Immer aktuell informiert: Wir halten Sie Mandanten über den Verlauf des Verfahrens auf dem Laufenden und informieren Sie über wichtige Entwicklungen oder Entscheidungen.
Strafbefehl
Bei einem Strafbefehl handelt es sich um ein vereinfachtes Verfahren, das eine – für den Beschuldigten oftmals unangenehme – Hauptverhandlung entbehrlich machen kann. Der Strafbefehl wird nebst der darin enthaltenen Rechtsfolgen zugestellt. Achtung: Einspruchsfrist 2 Wochen! Binnen zwei Wochen nach Zustellung des Strafbefehls kann Einspruch eingelegt werden. Nach einem Einspruch kann sich die Strafe auch verschlechtern. Ein Strafbefehl sollte jedoch nicht vorschnell akzeptiert werden.
Anklage
Bei einer Anklageerhebung steht vor einer Hauptverhandlung zunächst das sog. Zwischenverfahren. Das zuständige Gericht prüft zunächst, ob die Anklage (unverändert) zur Hauptverhandlung zugelassen wird. Oftmals macht es Sinn, bereits im Zwischenverfahren – gerade wenn rechtliche Einwendungen im Raum stehen – gegenüber dem zuständigen Gericht Stellung zu nehmen.
Rechtsanwaltsgebühren
Als Ihr Rechtsanwalt im Strafrecht stehen ich Ihnen zur Seite, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten. Dazu gehört auch eine transparente und faire Kostenstruktur, die Ihnen Sicherheit gibt und Vertrauen schafft. Unser großes persönliches und zeitliches Engagement soll fair vergütet werden. Bei unserem ersten Beratungsgespräch werden wir gemeinsam Ihre individuelle Situation und die Erfordernisse Ihres Falles besprechen. Auf dieser Grundlage werden wir Ihnen ein transparentes Kostenangebot unterbreiten. Oft erweist sich eine Abrechnung der anfallenden Gebühren auf Basis eines Stundensatzes als ausgewogen.
Aufgabe des Rechtsanwalts im Strafrecht bei Strafbefehl oder Anklage
Unsere Aufgabe als Rechtsanwalt / Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht ist es, im Strafrecht für Sie auf dem Boden des Gesetzes das Beste herauszuholen, Ihre Rechte zu wahren. Wir kennen als auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwälte und als Fachanwalt für Strafrecht das Gesetz und Ihre Rechte. Wir wissen als Organ der Rechtspflege, was eine zulässige Vertretung Ihrer Rechte bedeutet.
Wir vertreten Ihre Interessen als Anwalt. Als Ihr Verteidiger bestellen wir uns gegenüber den Ermittlungsbehörden und beantragen Akteneinsicht.
Nach gewährter Akteneinsicht wird der Verteidiger mit Ihnen gemeinsam einen Besprechungstermin abstimmen und den Akteninhalt sichten sowie ausführlich die Sach- und Rechtslage erörtern. Wir stimmen als Anwalt für Strafrecht gemeinsam mit Ihnen das Verteidigungsziel ab und geben Ihnen eine realistische Einschätzung.
Erst dann entscheiden wir gemeinsam mit Ihnen, wie das weitere Vorgehen aussieht und ob eine Einlassung zur Sache erfolgen wird.
Kontakt
Rechtsanwalt
Dr. Marc Herzog
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Corinna Möller
Kanzleimanagerin, Rechtsfachwirtin & Rechtsanwaltsfachangestellte
Sibylle Schübel
stellvertr. Kanzleimanagerin, Rechtsanwaltsfachangestellte, Empfangsmanagerin
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Dr. Herzog Rechtsanwälte
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