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Verhaftung
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Die Ermittlungsbehörden schlagen zu und greifen intensiv in die Freiheitsrechte des Beschuldigten ein.
Eine vorläufige Festnahme bzw. auch der Vollzug eines Haftbefehls, meist schlicht “Verhaftung” genannt, ist für einen Beschuldigten eine der gravierendsten freiheitsentziehenden Maßnahmen. Regelmäßig stehen hierbei schwerwiegende Strafvorwürfe im Raum.
Trotz aller „Panik“ gilt es auch hier Ruhe zu bewahren. Bitte lassen Sie sich nicht vorschnell zu einer Einlassung hinreißen. Sie haben ein Zeugnisverweigerungsrecht. Als Beschuldigter ist es Ihr Recht, sich nicht zur Sache zu äußern.
Sollten Sie von Ihrem gesetzlichen Schweigerecht Gebrauch machen, darf Ihnen dieses Verhalten nicht negativ ausgelegt werden.
Bitte zögern Sie im Falle einer Festnahme nicht, sofort Kontakt mit einem Fachanwalt für Strafrecht bzw. Strafverteidiger herzustellen.
Fragen zur Verhaftung
Bei einer Verhaftung im Strafrecht können Betroffene verschiedene Fragen an einen Rechtsanwalt haben, um ihre Rechte zu verstehen und angemessen zu handeln. Hier sind einige der wichtigsten Fragen:
- Warum wurde ich verhaftet?
Der Betroffene möchte wissen, welche Gründe zur Verhaftung geführt haben und welche strafrechtlichen Vorwürfe gegen ihn erhoben werden. - Wann ist ein Haftbefehl zulässig?
Wir prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen für einen Haftbefehl bzw. den Vollzug von Untersuchungshaft vorliegen. - Was sind meine Rechte als Verhafteter?
Der Rechtsanwalt kann dem Betroffenen erklären, welche Rechte er während der Verhaftung hat, einschließlich des Rechts auf anwaltliche Vertretung und des Rechts, keine Aussagen zu machen. - Wann und wo werde ich vorgeführt?
Der Betroffene möchte wissen, wann und wo er dem Richter vorgeführt wird und welche Verfahrensschritte ihn erwarten. - Kann ich auf Kaution freigelassen werden?
Der Rechtsanwalt kann den Betroffenen über die Möglichkeit informieren, auf Kaution freigelassen zu werden, und welche Bedingungen dafür gelten. - Welche Beweise gibt es gegen mich?
Der Rechtsanwalt kann den Betroffenen über die Beweise informieren, die gegen ihn erhoben werden, und wie er sich gegen die Vorwürfe verteidigen kann. - Welche Strafen drohen mir?
Der Betroffene möchte wissen, welche Strafen ihm im Falle einer Verurteilung drohen und wie er seine Verteidigung darauf ausrichten kann. - Wie kann ich gegen die Verhaftung vorgehen?
Der Betroffene möchte wissen, ob es rechtliche Möglichkeiten gibt, gegen die Verhaftung vorzugehen, z.B. wegen rechtswidriger Verhaftung oder Verletzung seiner Rechte. - Was passiert nach der Verhaftung?
Der Rechtsanwalt kann den Betroffenen darüber informieren, welche Schritte nach der Verhaftung unternommen werden müssen und wie er sich auf das weitere Verfahren vorbereiten kann. - Wie kann ich meine Rechte wahren?
Der Rechtsanwalt kann den Betroffenen Ratschläge geben, wie er seine Rechte während der Verhaftung und des weiteren Verfahrens wahren kann, um eine faire Behandlung sicherzustellen.
Einzelne Problembereiche bei einer Verhaftung
Für den Erlass eines Haftbefehls müssen bestimmte rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, darunter:
- Dringender Tatverdacht: Es muss ein dringender Tatverdacht gegen die betroffene Person bestehen. Dies bedeutet, dass es genügend Beweise oder Hinweise geben muss, die eine ernsthafte Straftat oder Ordnungswidrigkeit nahelegen.
- Vorliegen eines Haftgrundes: Ein Haftbefehl kann nur ausgestellt werden, wenn hinreichende Haftgründe vorliegen. Typische Haftgründe sind Flucht, Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr, Wiederholungsgefahr oder die Gefahr, dass die Person Beweismittel manipuliert oder zerstört.
- Erforderlichkeit der Haft: Die vorläufige Inhaftierung muss erforderlich sein, um die Zwecke der Strafverfolgung zu erreichen. Wenn weniger einschneidende Maßnahmen ausreichen würden, um die oben genannten Haftgründe zu adressieren, kann ein Haftbefehl unzulässig sein.
- Verhältnismäßigkeit: Die Anordnung eines Haftbefehls muss verhältnismäßig sein, d.h. die Schwere des Eingriffs in die Freiheit der Person muss in einem angemessenen Verhältnis zu den strafrechtlichen Interessen stehen, die durch die Haftbefehlsanordnung geschützt werden sollen.
- Verfahrensrechtliche Voraussetzungen: Die Ausstellung eines Haftbefehls muss in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Verfahrensregeln und den grundlegenden rechtsstaatlichen Prinzipien erfolgen. Dies umfasst die Einhaltung von Verfahrensvorschriften, die Gewährung des rechtlichen Gehörs und die Berücksichtigung der individuellen Rechte des Beschuldigten.
Wenn diese rechtlichen Kriterien erfüllt sind, kann ein Haftbefehl ausgestellt werden. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die Ausstellung eines Haftbefehls eine schwerwiegende Maßnahme ist und dass die Entscheidung darüber, ob ein Haftbefehl zulässig ist, von Fall zu Fall unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände getroffen wird.
Rechtmäßigkeit der Verhaftung: Es ist wichtig sicherzustellen, dass die Verhaftung auf rechtlich zulässigen Gründen beruht.
Rechte des Verhafteten: Während und nach der Verhaftung haben Verhaftete bestimmte Rechte, die gewahrt werden müssen, wie zum Beispiel das Recht auf anwaltliche Vertretung, das Recht auf Information über die Gründe der Verhaftung und das Recht auf eine faire Behandlung.
Behandlung durch die Polizei: Es ist wichtig sicherzustellen, dass die betroffene Person während der Verhaftung angemessen behandelt wird und dass keine rechtswidrigen oder übermäßigen Maßnahmen ergriffen werden.
Durchsuchung und Beschlagnahme: Im Zusammenhang mit der Verhaftung kann es zu Durchsuchungen und Beschlagnahmungen kommen. Es ist wichtig sicherzustellen, dass diese Maßnahmen rechtmäßig sind und dass dabei die Rechte des Betroffenen gewahrt werden.
Kommunikation mit dem Anwalt: Die betroffene Person hat das Recht, unverzüglich nach der Verhaftung einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Es ist wichtig sicherzustellen, dass dieser Kontakt ermöglicht wird und dass der Anwalt die Interessen des Betroffenen angemessen vertreten kann.
Gerichtliche Überprüfung: Die Verhaftung muss innerhalb einer angemessenen Frist gerichtlich überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie rechtmäßig ist. Es ist wichtig sicherzustellen, dass diese Überprüfung ordnungsgemäß durchgeführt wird und dass der Betroffene die Möglichkeit hat, seine Rechte geltend zu machen.
Auswirkungen der Verhaftung: Eine Verhaftung kann erhebliche Auswirkungen auf das Leben und die Zukunft des Betroffenen haben, einschließlich sozialer, beruflicher und rechtlicher Konsequenzen. Es ist wichtig, diese Auswirkungen zu verstehen und angemessen darauf zu reagieren.
Die genannten Problembereiche betonen die Bedeutung einer sorgfältigen rechtlichen Beratung und Vertretung für Personen, die mit einer Verhaftung konfrontiert sind.
Haftbefehl
Ein Haftbefehl ist eine gerichtliche Anordnung, die die vorläufige Inhaftierung einer Person anordnet. Ein solcher “Befehl” muss in der Regel von einem Richter ausgestellt sein. Die Zulässigkeit eines Haftbefehls hängt von verschiedenen rechtlichen Kriterien und Umständen ab, die wir als Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht überprüfen.
Haftverschonung / Haftvermeidung
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Haftvermeidung zu erreichen, u.a. kann dabei gedacht werden an eine Kaution oder Sicherheitsleistung, Meldeauflagen, Auflagen zur Residenz oder Reisebeschränkungen, zusätzliche Auflagen, Kooperation mit den Ermittlungsbehörden. Wir unterstützen Sie mit einer qualifizierte rechtlichen Beratung durch einen Fachanwalt für Strafrecht, um die bestmögliche Strategie zur Haftvermeidung zu entwickeln und umzusetzen.
Betreuung in der Untersuchungshaft
Wir betreuen Sie und Ihre Angehörigen während der schwierigen Zeit der Untersuchungshaft.
Aufgabe des Rechtsanwalts bei Verhaftungen
Unsere Aufgabe als Rechtsanwalt / Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht ist es, im Strafrecht für Sie auf dem Boden des Gesetzes das Beste herauszuholen, Ihre Rechte zu wahren. Wir kennen als auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwälte und als Fachanwalt für Strafrecht das Gesetz und Ihre Rechte. Wir wissen als Organ der Rechtspflege, was eine zulässige Vertretung Ihrer Rechte bedeutet.
Wir vertreten Ihre Interessen als Anwalt. Als Ihr Verteidiger bestellen wir uns gegenüber den Ermittlungsbehörden und beantragen Akteneinsicht.
Nach gewährter Akteneinsicht wird der Verteidiger mit Ihnen gemeinsam einen Besprechungstermin abstimmen und den Akteninhalt sichten sowie ausführlich die Sach- und Rechtslage erörtern. Wir stimmen als Anwalt für Strafrecht gemeinsam mit Ihnen das Verteidigungsziel ab und geben Ihnen eine realistische Einschätzung.
Erst dann entscheiden wir gemeinsam mit Ihnen, wie das weitere Vorgehen aussieht und ob eine Einlassung zur Sache erfolgen wird.
Kontakt
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Dr. Marc Herzog
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Corinna Möller
Kanzleimanagerin, Rechtsfachwirtin & Rechtsanwaltsfachangestellte
Sibylle Schübel
stellvertr. Kanzleimanagerin, Rechtsanwaltsfachangestellte, Empfangsmanagerin
Adresse
Dr. Herzog Rechtsanwälte
An der Burgermühle 4
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