
Sie suchen Hilfe vom Rechtsanwalt im Versicherungsrecht?
Anfechtung / Rücktritt
KONTAKT AUFNEHMEN JETZT ANRUFENAnfechtung / Rücktritt
Wenn ein Versicherungsnehmer einen Antrag auf Leistungen bei seiner Versicherung stellt, versuchen Versicherer sehr häufig sich von ihrer Leistungspflicht dadurch zu befreien, dass sie angebliche Fehler beim Ausfüllen der Versicherungsanträge suchen.
Es wird dann die Anfechtung des Vertrages und / oder der Rücktritt vom Versicherungsvertrag erklärt, weil der Versicherungsnehmer z.B. Vorerkrankungen oder ärztliche Behandlungen bei Abschluss des Versicherungsvertrages angeblich nicht vollständig oder richtig angegeben hat.
Versicherer nehmen hierbei sehr häufig die ärztlichen Behandlungen des Kunden in den Jahren vor dem Abschluss des Versicherungsvertrages unter die Lupe. Dazu fragen sie oft bei Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen nach. Auskünfte der Ärzte werden gründlich überprüft, um festzustellen, welche Beschwerden / Krankheiten der Versicherte bei Vertragsschluss möglicherweise nicht genannt hat.
Fragen bei Anfechtung / Widerruf des Versicherungsvertrages
- Was bedeutet für mich eine Anfechtung oder ein Rücktritt? – Sie verlieren Ihren Versicherungsschutz. Außerdem müssen Sie ggf. erhaltene Leistungen zurückzahlen. Der Versicherer hat dann auch das Recht, die bereits gezahlten Beiträge zu behalten.
- Gründe für die Anfechtung oder den Rücktritt: Welche konkreten Gründe liegen vor, die eine Anfechtung oder einen Rücktritt vom Versicherungsvertrag rechtfertigen könnten, z.B. irreführende Beratung, arglistige Täuschung, Verletzung der Anzeigepflicht oder sonstige Vertragsverletzungen seitens des Versicherers?
- Einhaltung von Fristen und Formvorschriften: Wurden alle gesetzlichen Fristen und Formvorschriften für die Anfechtung oder den Rücktritt vom Versicherungsvertrag eingehalten, und sind diese rechtlich wirksam?
- Beweislast: Welche Beweise hat der Versicherer für die behaupteten Anfechtungsgründe vorgelegt, und wie können diese geprüft und ggf. angefochten werden?
- Rechtliche Gründe für Anfechtung oder Rücktritt: Entspricht die Anfechtung oder der Rücktritt des Versicherungsvertrags den rechtlichen Voraussetzungen, und gibt es mögliche Einwände oder Gegenargumente dagegen?
- Auswirkungen auf den Versicherungsnehmer: Welche finanziellen und rechtlichen Auswirkungen hat die Anfechtung oder der Rücktritt des Versicherungsvertrags auf den Versicherungsnehmer, und wie können diese minimiert werden?
- Alternative Versicherungsdeckungen: Gibt es alternative Versicherungsmöglichkeiten oder Deckungen, die der Versicherungsnehmer in Betracht ziehen kann, um seinen Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten?
- Rechtliche Schritte des Versicherungsnehmers: Welche rechtlichen Schritte kann der Versicherungsnehmer unternehmen, um gegen die Anfechtung oder den Rücktritt des Versicherungsvertrags vorzugehen, und wie läuft ein entsprechendes Verfahren ab?
- Gegenseitige Ansprüche: Besteht die Möglichkeit, gegenseitige Ansprüche gegen den Versicherer geltend zu machen, z.B. auf Schadensersatz oder Rückzahlung bereits gezahlter Beiträge?
- Rechtliche Vertretung: Braucht der Mandant einen Rechtsanwalt, um seine Ansprüche bei der Anfechtung oder dem Rücktritt vom Versicherungsvertrag durchzusetzen, und wie kann der Anwalt dabei helfen? Mit welchen Kosten und Honoraren ist im Zusammenhang mit der rechtlichen Beratung und Vertretung bei der Anfechtung oder dem Rücktritt vom Versicherungsvertrag zu rechnen, und welche Möglichkeiten gibt es, diese zu minimieren?
Gründe für Anfechtung oder Rücktritt
Wir prüfen, ob tatsächlich ein Grund für eine Anfechtung oder einen Rücktritt vom Versicherungsvertrag vorliegen. Oft stützt der Versicherer die Erklärung von Anfechtung bzw. Rücktritt auf unrichtige Angaben, z.B. bei den Gesundheitsfragen. Es wird dann eine arglistige Täuschung, Verletzung der Anzeigepflicht oder sonstige Vertragsverletzungen seitens des Versicherungsnehmer behauptet.
Gesundheitsfragen immer richtig beantworten
Versicherer nehmen hierbei sehr häufig die ärztlichen Behandlungen des Kunden in den Jahren vor dem Abschluss des Versicherungsvertrages unter die Lupe. Dazu fragen sie oft bei Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen nach. Auskünfte der Ärzte werden gründlich überprüft, um festzustellen, welche Beschwerden / Krankheiten der Versicherte bei Vertragsschluss möglicherweise nicht genannt hat. Sie sollten bei Angaben zu Gesundheitsfragen immer besonders kritisch sein und wahrheitsgemäße Angaben machen.
Besser zum Fachanwalt für Versicherungsrecht
Professionelle Beratung im Versicherungsrecht bei einer Anfechtung des Versicherungsvertrages oder einem Rücktritt vom Versicherungsvertrag bedarf umfassender Rechtskenntnis und Erfahrung. Sofern Sie im Bereich des Versicherungsrechts nach Rat und spezieller Unterstützung suchen, sollten Sie sich deshalb vertrauensvoll an einen auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Versicherungsrecht wenden.
Regelungen bei Anfechtung / Rücktritt
Das Versicherungsrecht ist zur Anfechtung / dem Rücktritt nicht nur im Versicherungsvertragsgesetz (VVG), sondern auch oft in einer Vielzahl weiterer Bestimmungen geregelt (z.B. auch dem BGB). Maßgeblich sind auch immer die vereinbarten Versicherungsbedingungen Ihres Vertrages. Wir beschaffen uns stets die vereinbarten Versicherungsbedingungen für Ihr Versicherungsverhältnis und prüfen Ihre Ansprüche / Rechte individuell.
Einzelne Problembereiche bei Anfechtung / Rücktritt
Bei der Anfechtung oder dem Rücktritt durch den Versicherer im Versicherungsrecht können verschiedene Problembereiche auftreten, mit denen ein Rechtsanwalt konfrontiert werden kann. Hier sind einige typische Problembereiche:
Begründung der Anfechtung oder des Rücktritts: Der Versicherer muss stichhaltige Gründe für die Anfechtung oder den Rücktritt des Versicherungsvertrags angeben. Diese Gründe könnten für den Versicherungsnehmer unklar sein oder bestritten werden.
Fristen und Formvorschriften: Die Einhaltung von Fristen und Formvorschriften für die Anfechtung oder den Rücktritt ist entscheidend. Probleme könnten auftreten, wenn der Versicherer diese Vorschriften nicht ordnungsgemäß einhält.
Beweislast: Der Versicherer trägt die Beweislast für die behaupteten Anfechtungsgründe. Es könnte jedoch Streit darüber geben, ob der Versicherer ausreichende Beweise für seine Behauptungen vorlegt.
Rechtliche Gründe für Anfechtung oder Rücktritt: Die rechtlichen Gründe für eine Anfechtung oder einen Rücktritt könnten komplex sein und eine genaue Prüfung der Versicherungsbedingungen erfordern. Der Versicherungsnehmer könnte bestreiten, dass die behaupteten Gründe rechtlich relevant sind oder die Anfechtung unverhältnismäßig ist.
Auswirkungen auf den Versicherungsnehmer: Die Anfechtung oder der Rücktritt des Versicherungsvertrags könnte erhebliche finanzielle Auswirkungen auf den Versicherungsnehmer haben. Der Versicherungsnehmer könnte Schwierigkeiten haben, alternative Versicherungsdeckungen zu finden oder Verluste zu kompensieren.
Rechtliche Schritte des Versicherungsnehmers: Der Versicherungsnehmer könnte rechtliche Schritte gegen die Anfechtung oder den Rücktritt des Versicherungsvertrags einleiten, z.B. indem er die Rechtmäßigkeit der Anfechtung vor Gericht anficht.
Gegenseitige Ansprüche: Der Versicherungsnehmer könnte auch Ansprüche gegen den Versicherer geltend machen, z.B. auf Schadensersatz für entgangene Leistungen oder auf Rückzahlung bereits gezahlter Beiträge.
Ein erfahrener Rechtsanwalt für Versicherungsrecht bzw. Fachanwalt für Versicherungsrecht kann helfen, diese Probleme zu bewältigen, die rechtlichen Möglichkeiten zu erläutern und die Interessen des Mandanten effektiv zu vertreten, um eine angemessene Lösung zu erreichen.
Aufgabe des Rechtsanwalts bei Anfechtung / Rücktritt
Unsere Aufgabe als Rechtsanwalt ist es, bei einer Anfechtung / Rücktritt des Versicherers für Sie auf dem Boden des Gesetzes und Ihrer Versicherungsbedingungen das Beste herauszuholen und Ihre Rechte zu wahren. Wir kennen als auf Versicherungsrecht spezialisierte Rechtsanwälte und als Fachanwalt für Versicherungsrecht das Gesetz und Ihre Rechte. Wir wissen als Organ der Rechtspflege, was eine zulässige Vertretung Ihrer Rechte bedeutet.
Kontakt

Rechtsanwalt
Dr. Marc Herzog
Ihr Rechtsanwalt hilft sofort. Bei Fragen wenden Sie sich an uns. Wir helfen bundesweit!
Telefon: 08031 409988-0
Mail: kontakt@drherzog.de
Bewertungen
Unsere mehrfach ausgezeichneten Rechtsanwälte unterstützen Sie bei Ihrem Anliegen.
Aktuelle News
Jetzt Kontakt aufnehmen
Wir sind für Sie da. Rufen Sie uns an unter 08031 / 40 99 88 – 0 oder füllen Sie gleich hier unverbindlich und kostenlos unser Kontaktformular aus.

Corinna Möller
Kanzleimanagerin, Rechtsfachwirtin & Rechtsanwaltsfachangestellte

Sibylle Schübel
stellvertr. Kanzleimanagerin, Rechtsanwaltsfachangestellte, Empfangsmanagerin
Adresse
Dr. Herzog Rechtsanwälte
An der Burgermühle 4
D-83022 Rosenheim
Deutschland
Anfahrt
Parkhaus P7 – Altstadt Ost. Vom Ausgang “Innenstadt” zu Fuß in nur 250 m Meter bequem zu erreichen. Sie parken 60 Minuten kostenlos.