Fachanwalt für Versicherungsrecht
Professionelle Beratung im Versicherungsrecht bedarf umfassender Rechtskenntnis und Erfahrung. Sofern Sie im Bereich des Versicherungsrechts nach Rat und spezieller Unterstützung suchen, sollten Sie sich deshalb vertrauensvoll an einen Fachanwalt für Versicherungsrecht wenden.
Besondere Kenntnisse
Der Fachanwalt für Versicherungsrecht verfügt gem. § 14 a) Fachanwaltsordnung (FAO) über eine zusätzliche Qualifikation im Fachgebiet des Versicherungsrechts. Für das Fachgebiet Versicherungsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1. allgemeines Versicherungsvertragsrecht und Besonderheitender Prozeßführung,
2. Recht der Versicherungsaufsicht,
3. Grundzüge des internationalen Versicherungsrechts,
4. Transport- und Speditionsversicherungsrecht,
5. Sachversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Fahrzeug-, Gebäude-, Hausrat-, Reisegepäck-, Feuer-, Einbruchdiebstahl- und Bauwesenversicherung),
6. Recht der privaten Personenversicherung (insbesondere das Recht der Lebens-, Kranken-, Reiserücktritts-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung),
7. Haftpflichtversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Pflichtversicherung, privaten Haftpflicht-, betrieblichen Haftpflicht-, Haftpflichtversicherung der freien Berufe, Umwelt- und Produkthaftpflicht, Bauwesenversicherung),
8. Rechtschutzversicherungsrecht,
9. Grundzüge des Vertrauensschaden- und Kreditversicherungsrechts.
Eine ordnungsgemäße und effektive Vertretung des Rechtssuchenden wird durch diese Spezialisierung ebenso gewährleistet, wie eine umfassende Beratung und vielfältige Unterstützung im gesamten Bereich des Verkehrsrechts.
Nachweis der besondern Qualifikation
Die besondere Qualifikation muss der Fachanwalt für Versicherungsrecht vor einer für ihn örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer nachgewiesen haben, die dem Rechtsanwalt die Fachanwaltsbezeichnung verleiht.
Für eine Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung müssen die Voraussetzungen der §§ 2 und 3 FAO vorliegen. Das heißt, der Rechtsanwalt muss über besondere theoretische Kenntnisse sowie über besondere praktische Erfahrung verfügen. So wird von dem Anwalt für das Fachgebiet Versicherungsrecht nach der Fachanwaltsverordnung der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse verlangt auf den Fachgebieten
1. allgemeines Versicherungsvertragsrecht und Besonderheitender Prozeßführung,
2. Recht der Versicherungsaufsicht,
3. Grundzüge des internationalen Versicherungsrechts,
4. Transport- und Speditionsversicherungsrecht,
5. Sachversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Fahrzeug-, Gebäude-, Hausrat-, Reisegepäck-, Feuer-, Einbruchdiebstahl- und Bauwesenversicherung),
6. Recht der privaten Personenversicherung (insbesondere das Recht der Lebens-, Kranken-, Reiserücktritts-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung),
7. Haftpflichtversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Pflichtversicherung, privaten Haftpflicht-, betrieblichen Haftpflicht-, Haftpflichtversicherung der freien Berufe, Umwelt- und Produkthaftpflicht, Bauwesenversicherung),
8. Rechtschutzversicherungsrecht,
9. Grundzüge des Vertrauensschaden- und Kreditversicherungsrechts.
Besondere praktische Erfahrungen
Darüber hinaus muss eine dreijährige ununterbrochene Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt vorgewiesen werden können
Diese besonderen theoretischen Kenntnisse erwirbt der Fachanwalt für Versicherungsrecht im Rahmen eines Fachanwaltslehrganges, den der Anwalt mit drei bestandenen Klausuren absolvieren muss.
Auch muss der Fachanwalt für Versicherungsrecht besondere praktische Fähigkeiten nachweisen durch mindestens 80 Fälle, davon mindestens 10 gerichtliche Verfahren. Die Fälle müssen sich auf mindestens drei verschiedene Bereiche des § 14 a beziehen, dabei auf jeden dieser drei Bereiche mindestens 5 Fälle.
Regelmäßige Fortbildung
Nach dem Erhalt der Fachanwaltsbezeichnung wird von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht die jährliche Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung seines Fachgebietes gemäß § 15 FAO verlangt. Von dieser Fortbildung ist die Rechtsanwaltskammer unaufgefordert zu benachrichtigen.
Hier können Sie die Fachanwaltsordnung einsehen und downloaden.