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Beschuldigtenvernehmung
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“Reden ist nicht mal Silber, Schweigen ist Gold!”
Sie haben von der Polizei eine „Einladung“ zu einer Beschuldigtenvernehmung erhalten? Oder sollen Sie als „Zeuge“ bei der Polizei aussagen?
Oftmals ist auch zu lesen, dass Ihre Einvernahme als Beschuldigter erforderlich sei und Sie erscheinen müssen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie einer polizeilichen Ladung, der kein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt, keine Folge leisten müssen.
Immer ist es aber das höchste Recht eines Beschuldigten, sich nicht zur Sache einzulassen, von seinem „Schweigerecht“ Gebrauch zu machen. Auch ein Zeuge kann ein Recht haben, keine Angaben zu machen. Als Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger wissen wir, wann Sie sich auf ein solches Zeugnisverweigerungsrecht oder Auskunftsverweigerungsrecht berufen können.
Möglicherweise wissen Sie zu diesem Zeitpunkt auch nicht, welche Tat Ihnen genau zur Last gelegt wird, bzw. welche Aussagen, bzw. Ermittlungsergebnisse den Strafverfolgungsbehörden bereits vorliegen. Ziehen Sie daher besser gleich einen Anwalt hinzu. Wir kennen Ihre Rechte und stehen Ihnen bei!
Daher: Keine Aussage ohne Anwalt!
Fragen zur Beschuldigtenvernehmung
- Was sind meine Rechte als Beschuldigter während der Vernehmung?Keine Angaben ohne Anwalt! Der Rechtsanwalt kann dem Beschuldigten erklären, welche Rechte er während der Vernehmung hat, einschließlich des Rechts, zu schweigen und des Rechts auf anwaltliche Vertretung.
- Soll ich an der Vernehmung teilnehmen oder nicht?Nie ohne Anwalt zur Vernehmung! Der Rechtsanwalt kann den Beschuldigten über die Vor- und Nachteile der Teilnahme an der Vernehmung informieren und dabei die individuellen Umstände des Falls berücksichtigen.
- Was sind die potenziellen rechtlichen Konsequenzen meiner Aussagen?Einmal (falsche) Angaben gemacht, ist es fast unmöglich, diese wieder zu revidieren. Der Rechtsanwalt kann dem Beschuldigten erklären, wie seine Aussagen während der Vernehmung gegen ihn verwendet werden könnten und welche rechtlichen Konsequenzen diese haben könnten.
- Kann ich mein Schweigerecht ausüben?Der Rechtsanwalt kann den Beschuldigten darüber informieren, dass er das Recht hat, während der Vernehmung zu schweigen, und wie er dieses Recht ausüben kann.
- Kann ich vor der Vernehmung Beweise oder Informationen vorlegen?Der Rechtsanwalt kann den Beschuldigten darüber informieren, ob es sinnvoll ist, Beweise oder Informationen vor der Vernehmung vorzulegen und wie diese präsentiert werden sollten.
- Welche Fragen darf ich stellen oder nicht stellen?Der Rechtsanwalt kann dem Beschuldigten erklären, welche Fragen er während der Vernehmung stellen kann und welche Fragen er vermeiden sollte, um seine Rechte zu schützen.
- Kann ich während der Vernehmung auf Unterstützung durch meinen Rechtsanwalt zählen?Ohne Anwesenheit des Anwalts, lassen wir keine Vernehmung zu. Der Rechtsanwalt kann dem Beschuldigten erklären, ob er während der Vernehmung das Recht hat, von seinem Anwalt unterstützt zu werden, und wie diese Unterstützung aussehen könnte.
- Welche Vorbereitungen sollte ich treffen, bevor ich an der Vernehmung teilnehme?Der Rechtsanwalt kann dem Beschuldigten Ratschläge geben, wie er sich auf die Vernehmung vorbereiten kann, einschließlich der Sammlung von relevanten Dokumenten oder Beweisen zu seiner Entlastung.
- Grundsatz: Auch ohne Akteneinsicht keine Aussage / Angaben. Der Rechtsanwalt fordert für den Beschuldigten umfassende Einsicht in die Ermittlungsakten und erklärt, welche Schritte dann für eine sachgerechte Verteidigung unternommen werden können, einschließlich der Möglichkeit, eine Erklärung abzugeben bzw. Beweisanträge / Beweisermittlungsanregungen zu stellen.
- Ist mein Schweigen nicht ein Indiz, dass ich schuldig bein?Wir wissen, wie schwierig es für den Beschuldigten ist, sich nicht gleich zu rechtfertigen oder Angaben zu machen. Aus dem Schweigen dürfen die Ermittlungsbeamten bzw. die Justiz keine Schlüsse ziehen. Schweigen bis zur vollständige Einsicht in die Ermittlungsakten ist regelmäßig der einzige richtige Weg, sich effektiv auch gegen unberechtigte Vorwürfe wehren zu können.
Keine Angaben ohne Anwalt im Strafrecht!
Im Strafrecht gilt das Prinzip, dass niemand gezwungen werden kann, sich selbst zu belasten (Nemo tenetur se ipsum accusare). In einer Vernehmung stehen die Ermittler oft in einer machtvollen Position gegenüber dem Beschuldigten. Ein Rechtsanwalt kann dem Beschuldigten dabei helfen, seine Rechte gegenüber den Ermittlern zu verteidigen und ein faires Verfahren sicherzustellen. Ein Rechtsanwalt kann dem Beschuldigten dabei helfen, sein Recht auf Schweigen auszuüben und zu verhindern, dass er sich versehentlich selbst belastet.
Reden ist nicht mal Silber, Schweigen ist Gold!
Das Strafrecht ist oft komplex und schwer zu verstehen. Ein Rechtsanwalt hat das notwendige Fachwissen, um die rechtlichen Konsequenzen von Aussagen des Beschuldigten zu verstehen und ihn entsprechend zu beraten. Jeder Beschuldigte hat das Recht auf eine bestmögliche anwaltliche Vertretung. Als Rechtsanwalt helfen wir Ihnen dabei, Ihr Recht auf anwaltliche Verteidigung professionell auszuüben und Ihre Interessen wirksam durchzusetzen.
Keine Angaben ohne Anwalt im Bußgeldrecht
Auch in einer Vernehmung im Bußgeldverfahren kann ein Rechtsanwalt dem Betroffenen dabei helfen, seine Rechte gegenüber der Bußgeldbehörde zu verteidigen und ein faires Verfahren sicherzustellen. Oft mündet ein falsches bzw. leichtfertiges Verhalten im Bußgeldrecht dann in einem Strafverfahren. Daher gilt auch hier der Grundsatz: Ohne Anwalt keine Angaben, auch keine schriftlichen!
Einzelne Problembereiche zur Beschuldigtenvernehmung
Im Strafrecht können bei einer Beschuldigtenvernehmung verschiedene Problembereiche auftreten, die sowohl für den Beschuldigten als auch für seinen Rechtsanwalt relevant sind. Hier sind einige der wichtigsten Problembereiche:
Selbstbelastung und Schweigerecht: Ein Hauptproblem besteht darin, dass der Beschuldigte sich selbst belasten könnte, wenn er Aussagen macht. Daher ist die richtige Ausübung des Schweigerechts entscheidend, um sich vor Selbstinkriminierung zu schützen.
Unklare Beweislage: Oftmals gibt es während der Vernehmung unklare Beweislagen oder fehlende Informationen, die der Beschuldigte möglicherweise nicht kennt. Dies kann zu Schwierigkeiten führen, angemessen auf die Fragen der Ermittler zu antworten.
Druck seitens der Ermittler: Die Ermittler könnten Druck ausüben, um den Beschuldigten zu Aussagen zu bewegen, die seine Rechte verletzen oder ihn belasten könnten. Ein Rechtsanwalt kann helfen, den Beschuldigten vor unangemessenem Druck zu schützen.
Falsche Darstellung der Rechtslage: Die Ermittler könnten die Rechtslage falsch darstellen oder den Beschuldigten irreführen, um Aussagen zu erzwingen. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann dem Beschuldigten dabei helfen, die Rechtslage zu verstehen und angemessen zu handeln.
Unklarheit über die Konsequenzen: Oftmals ist dem Beschuldigten nicht klar, welche rechtlichen Konsequenzen seine Aussagen haben könnten. Ein Rechtsanwalt kann dem Beschuldigten dabei helfen, die potenziellen Folgen seiner Aussagen zu verstehen und angemessen zu handeln.
Unzureichende Vorbereitung: Wenn der Beschuldigte nicht angemessen auf die Vernehmung vorbereitet ist, könnte dies zu Problemen führen, z.B. unklaren oder widersprüchlichen Aussagen. Ein Rechtsanwalt kann dem Beschuldigten dabei helfen, sich angemessen vorzubereiten.
Unzureichende rechtliche Vertretung: Wenn der Beschuldigte während der Vernehmung keine angemessene rechtliche Vertretung hat, könnte dies zu rechtlichen Problemen führen, z.B. wenn seine Rechte verletzt werden oder er falsche Aussagen macht.
Fehlende Kenntnis über die eigenen Rechte: Viele Beschuldigte sind sich ihrer Rechte während einer Vernehmung nicht bewusst, was zu Problemen führen kann, z.B. wenn sie ihr Schweigerecht nicht ausüben oder falsche Aussagen machen. Ein Rechtsanwalt kann dem Beschuldigten dabei helfen, seine Rechte zu verstehen und angemessen zu handeln.
Mangelnde Transparenz über den Ablauf der Vernehmung: Oftmals ist dem Beschuldigten nicht klar, wie die Vernehmung ablaufen wird oder welche Fragen gestellt werden. Ein Rechtsanwalt kann dem Beschuldigten dabei helfen, den Ablauf der Vernehmung zu verstehen und angemessen zu reagieren.
Angst vor negativen Konsequenzen: Viele Beschuldigte haben Angst vor den negativen Konsequenzen einer Vernehmung, z.B. einer Anklage oder Verurteilung. Ein Rechtsanwalt kann dem Beschuldigten dabei helfen, diese Ängste zu überwinden und angemessen zu handeln.
Aufgabe des Rechtsanwalts bei Beschuldigtenvernehmung
Unsere Aufgabe als Rechtsanwalt / Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht ist es, im Strafrecht für Sie auf dem Boden des Gesetzes das Beste herauszuholen, Ihre Rechte zu wahren. Wir kennen als auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwälte und als Fachanwalt für Strafrecht das Gesetz und Ihre Rechte. Wir wissen als Organ der Rechtspflege, was eine zulässige Vertretung Ihrer Rechte bedeutet.
Wir vertreten Ihre Interessen als Anwalt. Als Ihr Verteidiger bestellen wir uns gegenüber den Ermittlungsbehörden und beantragen Akteneinsicht.
Nach gewährter Akteneinsicht wird der Verteidiger mit Ihnen gemeinsam einen Besprechungstermin abstimmen und den Akteninhalt sichten sowie ausführlich die Sach- und Rechtslage erörtern. Wir stimmen als Anwalt für Strafrecht gemeinsam mit Ihnen das Verteidigungsziel ab und geben Ihnen eine realistische Einschätzung.
Erst dann entscheiden wir gemeinsam mit Ihnen, wie das weitere Vorgehen aussieht und ob eine Einlassung zur Sache erfolgen wird.
Kontakt
Rechtsanwalt
Dr. Marc Herzog
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Corinna Möller
Kanzleimanagerin, Rechtsfachwirtin & Rechtsanwaltsfachangestellte
Sibylle Schübel
stellvertr. Kanzleimanagerin, Rechtsanwaltsfachangestellte, Empfangsmanagerin
Adresse
Dr. Herzog Rechtsanwälte
An der Burgermühle 4
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