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Fahrverbot
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Sie befürchten ein Fahrverbot?
Unsere Rechtsanwälte sind Ihre kompetenten Ansprechpartner rund ums das Thema Fahrverbot. In unserer Kanzlei arbeiten auf Verkehrsrecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Fragen zum Fahrverbot
- Droht mir wirklich ein Fahrverbot?
- Wie lange gilt das Fahrverbot?
- Wann tritt das Fahrverbot in Kraft?
- Welche Konsequenzen hat das Fahrverbot für mich?
- Kann ich ein statt dem Fahrverbot eine höhere Geldbuße zahlen?
- Gibt es Möglichkeiten, das Fahrverbot “anzufechten” oder zu reduzieren?
- Gibt es Alternativen zum Fahrverbot, wie z.B. die Teilnahme an einem Aufbauseminar?
- Was darf ich während des Fahrverbots tun und was nicht?
- Gibt es Ausnahmen, die es mir erlauben, trotz Fahrverbots zu fahren, z.B. für dringende berufliche oder medizinische Zwecke?
- Was ist der Unterscheid zwischen einem Fahrverbot und dem Entzug der Fahrerlaubnis?
Einzelne Problembereiche zum Führerschein
Viele Mandanten bereuen es, nicht gleich zeitnah bei einem drohenden Fahrverbot einen Rechtsanwalt kontaktiert zu haben. Wenden Sie sich daher am besten sofort an einen kompetenten Rechtsanwalt. Sie haben das Recht auf eine kompetente anwaltliche Vertretung im Bußgeldrecht. Wir sorgen dafür, dass Ihre Rechte auch bei einem Fahrverbot gewahrt und durchgesetzt werden.
Fahrverbot bei Fahrt unter Drogen- oder Alkoholeinfluss
Bei einer Fahrt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss kann in einem Bußgeldverfahren (§ 24a StVG) ein Fahrverbot verhängt werden. Liegt eine wiederholte Alkohol- oder Drogenfahrt vor, droht Ihnen eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung).
Fahrverbot bei groben Verstößen
Auch dann, wenn der Bußgeldkatalog an sich noch kein (Regel-) Fahrverbot vorsieht, kann bei einer groben Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers ein Fahrverbot verhängt werden, § 4 I BKatV.
Fahrverbot bei beharrlichen / wiederholten Verstößen
Ein Fahrverbot kommt auch in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von min. 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von min. 26 km/h begeht, § 4 II BKatV.
Regelungen zum Fahrverbot
Das Fahrverbot ist u.a. im Straßenverkehrsgesetz (StVG) geregelt, dort auch in § 25 StVG. Das Fahrverbot ist eine Maßnahme, die bei “schwerwiegenden Verkehrsverstößen” wie beispielsweise Geschwindigkeitsüberschreitungen, Alkohol- oder Drogenmissbrauch am Steuer, Überfahren von roten Ampeln (“qualifizierter Rotlichtverstoß” oder anderen schweren Verstößen gegen die Verkehrsregeln verhängt werden kann.
Daneben kann auch ein strafrechtliches Fahrverbot nach dem Strafgesetzbuch (StGB) verhängt werden (vgl. § 44 StGB).
Das Führerscheinrecht ist in diversen Gesetzen geregelt, z. B. im Straßenverkehrsgesetz (StVG), Strafgesetzbuch (StGB) und der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) u.v.a.m. In diesen Gesetzen finden sich auf z.T. Regelungen, die sich auf die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) beziehen.
Aufgabe des Rechtsanwalts bei Fahrverbot
Unsere Aufgabe als Rechtsanwalt ist es, bei einem drohenden Fahrverbot für Sie auf dem Boden des Gesetzes das Beste herauszuholen, Ihre Rechte zu wahren. Wir kennen als auf Führerscheinrecht spezialisierte Rechtsanwälte und als Fachanwalt für Verkehrsrecht das Gesetz und Ihre Rechte. Wir wissen als Organ der Rechtspflege, was eine zulässige Vertretung Ihrer Rechte bedeutet.
Kontakt
Rechtsanwalt
Dr. Marc Herzog
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Corinna Möller
Kanzleimanagerin, Rechtsfachwirtin & Rechtsanwaltsfachangestellte
Sibylle Schübel
stellvertr. Kanzleimanagerin, Rechtsanwaltsfachangestellte, Empfangsmanagerin
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Dr. Herzog Rechtsanwälte
An der Burgermühle 4
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