bei einem drohenden Fahrverbot:

Wenn Sie uns als Rechtsanwalt beauftragen, benötigen wir nur wenige Unterlagen.

  1. Bitte lassen Sie uns das Schreiben der Behörde z.B. den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid einschließlich dem gelben Zustellungsumschlag zukommen.
  2. Außerdem benötigen wir unseren
    Mandantenfragebogen sowie unsere
    Bußgeldvollmacht.
    Füllen Sie diese Dokumente bitte vollständig aus und senden Sie uns diese unterschrieben zurück.
  3. Falls Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, teilen Sie uns Name, Anschrift und Versicherungsnummer mit. Oder Sie fügen einfach eine Kopie des letzten Schreibens / der letzten Rechnung der Rechtschutzversicherung bei.

Sobald die Unterlagen vollständig vorliegen, werden wir sofort für Sie tätig.

Checkliste Bußgeldverfahren:

  • Fragebogen für Neumandate ausgefüllt und unterschrieben?
  • Vollmacht Bußgeldsachen ausgefüllt und unterschrieben?
  • Schreiben der Behörde ggf. mit Umschlag beigefügt?
  • falls vorhanden: letztes Schreiben der Rechtsschutzversicherung in Kopie beigelegt?

Scannen / kopieren Sie alle Unterlagen und reichen Sie uns dies ausgefüllt und unterschrieben schnellstmöglich ein!

Wir stehen persönlich zur Verfügung! Oder Sie nutzen unsere 24-Stunden-Online-Hilfe!

Sie können sich aber auch per Fax oder E-Mail an uns wenden!

Fahrverbot droht? – Was tun?

Ihnen droht ein Fahrverbot? Sie haben einen Bußgeldbescheid mit einem Fahrverbot oder einen Anhörungsbogen in dem auf ein drohendes Fahrverbot hingewiesen wird erhalten und wissen nicht was zu tun ist? Sie haben Fragen wann und wie das Fahrverbot abzuleisten ist? Dann unterstützen unsere Rechtsanwälte sie gerne! Dr. Herzog Rechtsanwälte hilft schnell, professionell und unbürokratisch bei einem Fahrverbot.

Im Ordnungswidrigkeitenrecht lohnt es sich häufig gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen. Ein Anwalt kann beurteilen, ob die Messung korrekt ist oder Fehler gemacht worden sind. Zudem bekommt auch nur ein Rechtsanwalt Einsicht in die Akten!

Zögern Sie also nicht und beauftragen uns umgehend!

Wir werden dann für Sie Akteneinsicht in die Akte der Bußgeldbehörde beantragen. Sobald diese vorliegt vereinbaren wir einen Besprechungstermin um mit Ihnen gemeinsam die weitere Verteidigungsstrategie zu besprechen. Wir sind flexibel und können uns persönlich oder aber auch telefonisch abstimmen. Gemeinsam entscheiden wir dann, ob es Sinn macht, Einwendungen vorzubringen, in die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht zu gehen, Beweisanträge zu stellen, die Sache ohne mündliche Verhandlung entscheiden zu lassen oder aber auch den Einspruch zurückzunehmen.

Ihre Interessen haben wir in jedem Fall im Blick.

Wenn Sie uns beauftragen, benötigen wir einige Unterlagen.

1. Bitte lassen Sie uns das Schreiben der Behörde z.B. den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid einschließlich dem gelben Zustellungsumschlag zukommen.

2. Außerdem benötigen wir unseren

Mandantenfragebogen sowie unsere

Bußgeldvollmacht.

Füllen Sie diese Dokumente bitte vollständig aus und senden Sie uns diese.

3. Sobald die Unterlagen vollständig vorliegen, werden wir sofort für Sie tätig.

Die Kosten für die Vertretung im Bußgeldverfahren werden in unserer Kanzlei nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. Die Kosten variieren allerdings stark, da diese für verschiedene Verfahrensabschnitte gestaffelt entstehen.

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, werden wir die entstehenden Kosten mit dieser abrechnen. Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, erheben wir i.d.R. zu Beginn des Mandates einen Vorschuss in Höhe von ca. 300,00 €, welcher die voraussichtlichen Gebühren für das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde deckt.

Blitzer Verkehrsrecht Rosenheim

Geschwindigkeitsübertretung

Hier finden Sie unseren Fragebogen für Neumandate!

Verkehrsrecht Rosenheim

Abstandsunterschreitung

Hier finden Sie unsere Vollmacht für Bußgeldsachen!

Sie suchen einen Rechtsanwalt für Bußgeldrecht? Sie brauchen Hilfe von einem auf spezialisierten Rechtsanwalt, der sich mit der Verteidigung gegen ein Fahrverbot auskennt? Bei Dr. Herzog Rechtsanwälte in Rosenheim stehen Ihnen auf Bußgeldrecht spezialisierte Rechtsanwälte und Fachanwälte mit Rat und Tat bei einem drohenden Fahrverbot zur Seite!

Bußgeldrechner von Dr. Herzog Rechtsanwälte

Unsere Anwälte für Bußgeldrecht

Dr. jur. Marc Herzog

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Telefon: 08031 409988-0
Telefax: 08031 409988-88

E-Mail

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Dr. Herzog Rechtsanwälte
An der Burgermühle 4
D-83022 Rosenheim

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