
EU-Führerscheinrichtlinie 2025: Das ändert sich jetzt – und was Sie wissen müssen
Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments und des Rates haben sich in Brüssel auf neue Führerscheinregeln geeinigt. Eingeführt wird ein digitaler Führerschein, eine Probezeit für Fahranfänger und das „begleitete Fahren“ auf für Lastkraftwägen. Die nun in Brüssel erzielte Einigung wird die EU-Führerscheinrichtlinie aktualisieren.
Einführung: Neue Regeln für mehr Sicherheit und Mobilität in Europa
Mit der Verabschiedung der neuen EU-Führerscheinrichtlinie am 21. Oktober 2025 bringt das Europäische Parlament eine der größten Reformen des europäischen Fahrerlaubnisrechts auf den Weg. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, rechtliche Regelungen europaweit zu harmonisieren und den Führerschein fit für das digitale Zeitalter zu machen.
Als Vertrauensanwalt des ACE Auto Club Europa ordne ich, Dr. Marc Herzog, die neuen Regelungen für Sie ein und zeige, was sich konkret für Fahranfänger, Senioren, Berufskraftfahrer und Wohnmobil-Besitzer ändert.
🚦 1. EU-weite Probezeit für Fahranfänger
Was bisher nur in Deutschland galt, wird nun europaweit verbindlich:
Eine zweijährige Probezeit für alle Führerschein-Neulinge. Verstöße wie Alkohol am Steuer, Drogen oder grobe Ordnungswidrigkeiten werden in dieser Zeit strenger geahndet.
✅ Ziel: Einheitliche Schutzmaßnahmen für junge Fahrende in ganz Europa.
👨👩👧 2. Begleitetes Fahren ab 17 (BF17) in ganz Europa
Das in Deutschland bewährte Modell des Begleiteten Fahrens ab 17 (BF17) wird in allen EU-Staaten eingeführt.
📉 Leider ist die Zahl der Teilnehmenden rückläufig – 2024 gab es 30 % weniger BF17-Prüfungen als im Vorjahr.
📢 Der ACE fordert daher:
-
Frühere Antragsstellung (z. B. ab 16,5 Jahren)
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Finanzielle Anreize
-
Bundesweite Aufklärungskampagnen
Dr. Marc Herzog: „Je mehr Fahrpraxis in Begleitung gesammelt wird, desto sicherer fahren junge Menschen. BF17 ist eine echte Erfolgsgeschichte – und verdient mehr Förderung.“
🚛 3. Neuer Spielraum für Lkw-Führerschein ab 18
Mitgliedsstaaten können künftig das begleitete Fahren auch für Lkw-Fahrer (Klassen C, C1, C1E) ermöglichen – zur Bekämpfung des Fahrermangels.
Außerdem neu:
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Lkw-Führerschein: Mindestalter wird auf 18 Jahre gesenkt
-
Bus-Führerschein: künftig ab 21 Jahren möglich
➡️ Voraussetzung: Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation (CPC)
📲 4. Der digitale Führerschein kommt bis 2030
Bis spätestens 2030 soll der Führerschein in der gesamten EU auch digital aufs Smartphone kommen.
✅ Vorteile:
-
Schnelle Verfügbarkeit
-
Weniger Papier & Bürokratie
-
Sichere Kontrolle im In- und Ausland
🔒 Die Plastikkarte bleibt als Backup erhalten – der digitale Führerschein ist eine ergänzende Lösung.
🚐 5. Wohnmobile bis 4,25 Tonnen mit Klasse B
Für Besitzer moderner Wohnmobile bringt die Richtlinie eine willkommene Änderung:
➡️ Die Führerscheinklasse B wird erweitert:
Künftig dürfen Fahrzeuge mit bis zu 4,25 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht gefahren werden.
⚠️ Voraussetzung:
-
Zusatzschulung
-
Prüfung oder beides (Details regelt der jeweilige Mitgliedsstaat)
Dr. Marc Herzog: „Die bisherige 3,5-Tonnen-Grenze ist für viele moderne Wohnmobile zu niedrig. Diese praxisnahe Lösung war überfällig.“
🧓 6. Keine Pflicht-Gesundheitsprüfung für Senioren
Ein verpflichtender medizinischer Test ab einem bestimmten Alter wurde nicht beschlossen.
▶️ Die Mitgliedsstaaten können selbst entscheiden, ob sie:
-
Eine ärztliche Untersuchung,
-
eine Selbsteinschätzung oder
-
ein alternatives Prüfverfahren
bei älteren Fahrern verlangen.
🚫 Der ACE lehnt pauschale Altersregelungen ab und fordert: Freiwillige Rückmeldefahrten statt pauschaler Einschränkungen.
🛑 7. Führerscheinentzug wird EU-weit anerkannt
Bisher galten Fahrverbote meist nur im jeweiligen Land des Delikts. Jetzt gilt:
✅ EU-weite Anerkennung von:
-
Führerscheinentzug
-
Fahrverboten
-
Einschränkungen der Fahrerlaubnis
Das betrifft auch schwere Delikte wie:
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Trunkenheitsfahrten
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Drogenfahrten
-
Massives Rasen
-
Unfall mit Todesfolge
Dr. Marc Herzog: „Das sorgt für mehr Gerechtigkeit und Sicherheit – und schließt gefährliche Lücken im europäischen Verkehrsstrafrecht.“
📘 8. Neue Inhalte in der Fahrausbildung
Fahrschülerinnen und Fahrschüler müssen künftig deutlich mehr über Verkehrssicherheit und neue Technologien lernen.
Neu verpflichtend:
-
Toter Winkel
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Fahrerassistenzsysteme
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Ablenkung durch Smartphone
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Sicheres Türöffnen (‚Dutch Reach‘)
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Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer (z. B. Fußgänger, Radfahrer, Kinder)
🕒 9. Gültigkeit und Umsetzung der EU-Führerscheinrichtlinie
Die neue Richtlinie tritt 20 Tage nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft.
📆 Umsetzung durch die Mitgliedsstaaten:
-
3 Jahre für gesetzliche Umsetzung
-
+1 Jahr für begleitende Maßnahmen
ℹ️ Führerscheine für Pkw und Motorräder gelten künftig max. 15 Jahre, bei Lkw/Bus nur 5 Jahre.
⚖️ Fazit: Fortschritt für mehr Sicherheit – mit Luft nach oben
Die neue EU-Führerscheinrichtlinie bringt spürbare Verbesserungen:
-
Mehr Sicherheit auf Europas Straßen
-
Digitalisierung und EU-weite Standards
-
Praxisnahe Lösungen für Camper & Berufskraftfahrer
Doch: Entscheidend wird die Umsetzung durch die Nationalstaaten.
Dr. Marc Herzog:
„Diese Reform setzt viele richtige Impulse – nun kommt es auf die konkrete Ausgestaltung an.
Als bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei in Rosenheim mit Schwerpunkt Strafrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht beraten wir Sie gerne bei allen rechtlichen Fragen rund um Fahrerlaubnis, Fahrverbot, Ausbildung oder Anerkennung von Führerscheinen.“
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