
123 Transporter insolvent? – Was betroffene Kunden jetzt tun sollten
Die 123 Shared Mobility Germany GmbH, bekannt unter der Marke „123 Transporter“, hat ihren Geschäftsbetrieb eingestellt und Insolvenz beantragt. Tausende Kunden warten auf ihre Kaution – wir zeigen, was jetzt rechtlich sinnvoll ist.
Aktueller Stand: Vorläufige Insolvenz in Deutschland
Am 08. Oktober 2025 hat das Amtsgericht Deggendorf die vorläufige Insolvenzverwaltung über die 123 Shared Mobility Germany GmbH angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl von der Kanzlei Dr. Beck & Partner bestellt.
Am Tag darauf wurde offiziell bekannt gegeben, dass die Gesellschaft:
- keine Neuanmietungen mehr ermöglicht,
- den Geschäftsbetrieb dauerhaft einstellt,
- und auch bereits gebuchte Fahrzeuge nicht mehr ausliefert.
Der Kundensupport ist seitdem nicht mehr erreichbar. Auch betriebsnotwendige Verträge (z. B. IT-Dienstleister, Flottenpartner) wurden bereits gekündigt.
Der Insolvenzverwalter hat dazu auf seiner Homepage (Mitteilung 09.10.25) angemerkt:
“Bei der Anmietung von Transportern war durch die Kunden in der Regel eine Kaution zu leisten, die nach der ordnungsgemäßen Rückgabe des jeweiligen Fahrzeugs vollständig zurückzuerstatten wäre. Aktuell stehen gegenüber einer Vielzahl von Kunden Kautionsrückzahlungsansprüche offen. Eine vom sonstigen Vermögen der Gesellschaft getrennte Verwahrung dieser Kautionen ist – anders als beispielsweise im Wohnraummietrecht – gesetzlich nicht vorgesehen und wurde gemäß den verwendeten AGB auch nicht vorgenommen.
Eine Rückzahlung ist im jetzigen Stadium des Verfahrens daher weder wirtschaftlich möglich noch rechtlich zulässig. Die betroffenen Kunden erhalten in Kürze eine gesonderte Information über die aktuelle Situation sowie zur Geltendmachung ihrer Ansprüche im Insolvenzverfahren.
Der Fokus des vorläufigen Insolvenzverwalters liegt nunmehr in der Aufarbeitung der Hintergründe, die zur wirtschaftlichen Schieflage der Gesellschaft und Insolvenzantragstellung geführt haben sowie in einer geordneten Abwicklung der deutschen 123 Shared Mobility Germany GmbH.”
Was ist mit der Kaution?
Ein zentrales Problem: Bei jeder Anmietung verlangte 123 Transporter eine hohe Kaution, oft bis zu 1.000 €, die nach Rückgabe des Fahrzeugs zurückerstattet werden sollte.
Doch laut Insolvenzverwalter:
„Eine vom sonstigen Vermögen der Gesellschaft getrennte Verwahrung dieser Kautionen wurde nicht vorgenommen.“
Das bedeutet: Die Kautionen sind in der Insolvenzmasse enthalten und nicht gesondert gesichert – ein schwerwiegender Nachteil für Verbraucher. Eine Rückzahlung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist nicht zulässig, auch wenn das Fahrzeug ordnungsgemäß zurückgegeben wurde.
So gehen Betroffene jetzt am besten vor: Schritt-für-Schritt
1. Dokumentation & Beweise sichern
Sammeln Sie alle Unterlagen:
- Buchungsbestätigung
- Zahlungsnachweis der Kaution (Kreditkarte, Überweisung)
- Rückgabeprotokoll (sofern vorhanden)
- Screenshots aus der App
- Schriftwechsel mit dem Unternehmen
2. Abwarten auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Sobald das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet ist (voraussichtlich in den nächsten Wochen), erhalten Gläubiger Post vom Insolvenzverwalter oder können sich selbst melden.
Forderung zur Tabelle anmelden
Sie müssen Ihre Forderung schriftlich zur Insolvenztabelle anmelden. Die Anmeldung erfolgt direkt beim Insolvenzverwalter und ist in der Regel formgebunden. Musterformulare und Hinweise folgen mit der Gläubigerbenachrichtigung.
3. WICHTIG: Rückbuchung prüfen – Kreditkarte oder Lastschrift
Wenn Sie die Kaution per Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift gezahlt haben, prüfen Sie unverzüglich:
- Ob ein Chargeback-Verfahren über Ihre Bank / Kartenanbieter möglich ist.
- In vielen Fällen geht das innerhalb von 120 Tagen nach Transaktion.
- Begründung: Verdacht auf Leistungsbetrug / Nichterfüllung trotz Zahlung.
Diese Rückbuchung kann ggf. schneller und erfolgreicher sein als eine Quote aus dem Insolvenzverfahren.
4. Strafanzeige prüfen
Aufgrund des Gesamtbildes (angeblich unzählige ausstehende Kautionen, intransparente AGB, angeblich schlechter Kundenservice, fragwürdige Rückzahlungspraxis) kann der Verdacht auf gewerbsmäßigen Betrug bestehen. In solchen Fällen ist eine Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft möglich.
Betroffene können selbst Anzeige erstatten.
Hintergrund: Geschäftsmodell mit Risiken für Verbraucher
Die 123 Shared Mobility Germany GmbH war Teil einer österreichischen Gruppe, die über eine Plattform Transporter zur Kurzzeitmiete anbot. Die Fahrzeuge standen nicht im Eigentum des Unternehmens, sondern wurden von sogenannten Flottenpartnern bereitgestellt.
Kritisch: Die Kautionen wurden nicht treuhänderisch verwaltet, sondern flossen direkt in den Unternehmenskreislauf. Genau das ist nun zum Problem geworden – auch weil es keine gesetzliche Pflicht zur getrennten Verwahrung gibt, wie etwa im Wohnraummietrecht.
Fazit: Jetzt schnell und strukturiert handeln
Wenn Sie zu den Geschädigten zählen, die auf ihre Kaution warten, empfehlen wir folgendes Vorgehen:
✅ Alle Unterlagen sichern
✅ Chargeback prüfen
✅ Auf Eröffnung des Verfahrens achten
✅ Forderung anmelden
✅ Bei Betrugsverdacht: Anzeige prüfen
FAQ – Häufige Fragen
- Wie lange dauert das Insolvenzverfahren?
In der Regel mehrere Monate bis Jahre. Die Forderungsanmeldung wird voraussichtlich in Kürze möglich sein. - Bekomme ich meine volle Kaution zurück?
Das ist unwahrscheinlich. Die Insolvenzmasse ist begrenzt, die Kautionsansprüche zahlreich. Es ist von einer Quote (z. B. 10–20 %) auszugehen. - Kann ich auch ohne Anwalt eine Forderung anmelden?
Ja, aber der Vorgang ist formal. Ein Anwalt kann sicherstellen, dass keine Fristen oder formale Fehler auftreten – besonders bei größeren Beträgen sinnvoll. - Gilt das auch für Österreich?
Die Schwestergesellschaft in Österreich befindet sich im Sanierungsverfahren – dort gelten teils andere Fristen und Regeln. Österreichische Verbraucher sollten sich an die Arbeiterkammer wenden oder anwaltlich beraten lassen.
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