Trick: Wir haben den einzig wirklich wirksamen Facebook-Widerspruch
Aktueller denn je, wobei es fast alle Jahre wieder geschieht:
Gerade läuft wieder (mal) eine Facebook-Welle. Die aktuell von unzähligen Benutzern geposteten Statusmeldungen zum Widerspruch zu Facebook-Nutzungsbedingungen liefen vor einiger Zeit schon einmal über die Profile vieler Facebook-Freunde. Dieser „Kettenbrief“ wiederholt sich wohl alle paar Jahre!
Der Statusbeitrag der momentan wieder ein Mal die Runde macht beginnt mit „Lieber sicher sein, als dass es einem Leid tut…“. Besonders Gewicht soll wohl verliehen dadurch verliehen werden, dass „ein Anwalt“ diesen „Widerspruch“ empfohlen haben…
Facebook-Nutzer wollen mit einem solchen Eintrag auf ihrer Seite gegen Änderungen der Facebook-Richtlinien widersprechen oder sich den (aktuellen) Facebook-Nutzungsbedingungen entziehen.
Widerspruch zu Facebook-Nutzungsbedingungen völlig unbeachtlich
Ein solcher Post ist natürlich völliger Unfug und juristisch unbeachtlich. Es gibt auch nur einen wirklich wirksamen Trick, den Facebook-Nutzungsbedingungen rechtsverbindlich zu widersprechen!
Aktuelle Statusmeldung auf unzähligen Profilen
Der Beitrag lautet z.B.:
“Lieber sicher sein, als dass es einem Leid tut. Ein Anwalt hat uns empfohlen, dies zu posten. Gut genug für mich. Die Verletzung der Privatsphäre kann gesetzlich bestraft werden. HINWEIS: Facebook ist jetzt eine öffentliche Einrichtung. Alle Mitglieder müssen eine solche Notiz posten. Wenn Sie eine Erklärung nicht mindestens einmal veröffentlichen, wird stillschweigend davon ausgegangen, dass Sie die Verwendung Ihrer Fotos sowie der Informationen in den Aktualisierungen Ihres Profilstatus zulassen. Ich erkläre hiermit, dass ich meine Erlaubnis nicht gebe.
Kopieren und erneut senden.
(…)
HINWEIS: Facebook ist jetzt eine öffentliche Einrichtung. Alle Mitglieder müssen eine solche Notiz posten.
Wenn Sie möchten, können Sie diese Version kopieren und einfügen.
Wenn Sie eine Erklärung nicht mindestens einmal veröffentlichen, wird sie die Verwendung Ihrer Fotos sowie die Informationen in den Profilstatusaktualisierungen technisch zulassen.
NICHT TEILEN. Kopieren und einfügen von Ihrer eigenen Seite.“
Oder vor einiger Zeit:
„Auch ich erkläre hiermit folgendes: heute (Datum) in Reaktion auf die neuen Facebook Richtlinien. Gemäß den Artikeln l. 111, 112 und 113 des Strafgesetzbuchs, geistiges Eigentum, erkläre ich, dass meine Rechte an allen meinen persönlichen Daten, Zeichnungen, Bilder, Texte etc… nur bei mir liegen. Veröffentlicht auf meinem Profil ab dem Tag, an dem ich mein Konto erstellt habe. Die kommerzielle Nutzung erfordert vorher meine schriftliche Genehmigung !
( Jeder kann diesen Text kopieren und einfügen in seiner persönlichen Facebook-Seite. Damit bist du unter dem Urheberrecht. Mit diesem Post lässt du Facebook wissen, dass das veröffentlichen, vervielfältigen, verbreiten, senden, oder auf irgendeine andere Weise Content aus deinem Profil streng verboten ist. Die oben genannten Artikel sind auch für Arbeitnehmer, Studenten, Agenten und / oder — anderes Personal im Dienst von Facebook.
Der Inhalt von meinem Profil enthält private Informationen. Die Verletzung von meinem Privatleben wird bestraft unter Berücksichtigung des Gesetzes (UCC 1-308 1-308 1-103 und dem Statut von Rom).
Alle Mitglieder sind eingeladen, einen ähnlichen Beitrag zu setzen, oder wenn du willst, kannst du diese Nachricht kopieren und einfügen. Wenn du diese Erklärung nicht mindestens einmal veröffentlichst, wirst du stillschweigend zulassen, dass deine Fotos, sowie die Informationen in deinemProfil verwendet werden dürfen.
(nicht teilen. Du musst kopieren und einfügen)“
Gerade (März 2020) fängt es mal wieder an und zwar so:
„Nicht vergessen morgen beginnt die neue Facebook-Regel, wo sie deine Fotos verwenden können. Frist ist heute!!! Sie kann in Gerichtsverfahren gegen dich verwendet werden. Alles, was du je gepostet hast, wird ab heute öffentlich – auch Nachrichten, die gelöscht wurden. Es kostet nichts, einmal einfache Kopie erstellen und Einfügen, ist besser und sicherer als hintennach ein „sorry“ oder „wußte ich nicht“.
Ich erteile Facebook oder irgendwelchen mit Facebook verbundenen Organisationen nicht die Erlaubnis, meine Bilder, Informationen, Nachrichten oder Beiträge zu verwenden, sowohl Beiträge der Vergangenheit als auch Zukunft. Mit dieser Erklärung gebe ich Facebook bekannt, dass es strengstens verboten ist, meine Inhalte zu kopieren, zu verteilen oder sonstige Maßnahmen gegen mich aufgrund meines Profils und / oder seines Inhalts vorzugehen. Der Inhalt dieses Profils sind private und vertrauliche Informationen. Die Verletzung der Privatsphäre kann gesetzlich bestraft werden: Facebook ist jetzt eine öffentliche Einrichtung. Alle Mitglieder müssen so eine Notiz posten.
Wer es bevorzugt, kann diese Version kopieren und einfügen. Wenn du ein Statement nicht mindestens einmal veröffentlichst, wird stillschweigend die Verwendung deiner Fotos sowie sonstiger Informationen in den Profilstatus-Updates erlaubt. NICHT TEILEN. Kopieren und einfügen.“
Solche Statusmeldungen sind überflüssig
Solche Statusmeldungen auf seinem Profil zu posten, sind juristisch völlig belanglos. Abgesehen davon, dass wahrscheinlich kein einziger der User die von ihm zitierten Vorschriften jemals nachgelesen hat, sollte man sich vor dem Kopieren von Beiträgen informieren.
Jeder Nutzer von Facebook hat nämlich bereits bei seiner ersten Anmeldung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Facebook akzeptiert. Damit wurde natürlich auch einer entsprechenden Datennutzung zugestimmt!
In rechtlicher Hinsicht für Facebook völlig egal ist es also, was Sie auf ihrer Pinnwand zu den Nutzungsbedingungen posten und ob Sie im Nachhinein einer Nutzung irgendwelcher Daten widersprechen.
100% wirksamer Facebook-Widerspruch
Der perfekte Trick:
Es gibt tatsächlich eine 100 % wirksame Möglichkeit, die Datennutzung zu umgehen:
Wer den Facebook-Bedingungen wirklich wirksam widersprechen möchte kann sich ganz leicht von Facebook abmelden und sein Konto löschen.
Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Seite.
Dr. Herzog Rechtsanwälte
www.drherzog.de